Gegen Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Ungarn, die Niederlande, Polen und Portugal hat die EU-Kommission gestern eine mit Gründen versehene Stellungnahme gerichtet. Das ist der letzte Schritt vor Anrufung des Europäischen Gerichthofes.
Nach einer zwölfjährigen Übergangszeit müssen seit dem 1. Januar alle Legehennen in ausgestalteten Käfigen gehalten werden. Zum Nachweis der vollständigen Umsetzung der Vorgaben müssen die Mitgliedstaaten belegen, dass alle Betriebe, die bislang nicht ausgestaltete Käfige verwendeten, entweder umgerüstet oder geschlossen wurden.
Die Kommission begrüßt die Bemühungen der Mitgliedstaaten, die die Vorschriften inzwischen einhalten. Es sei jedoch ganz entscheidend, dass alle Mitgliedstaaten die Vorgaben vollständig umsetzen, damit Marktverzerrungen und unfairer Wettbewerb vermieden werden.
In Deutschland sind 86 Prozent aller Legehennen in Boden-, Freiland- und Öko-Haltung untergebracht. Damit wird beim Tierschutz europaweit eine Spitzenstellung eingenommen. Mehr dazu lesen Sie hier ...
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