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Geflügel

KAT-Betriebe dürfen ab 2017 keine Schnäbel kürzen

am Mittwoch, 30.07.2014 - 10:07 (Jetzt kommentieren)

Bonn - Für 2.500 KAT-zertifizierte Legehennenbetriebe gilt ab 2017 ein Verbot zum Kupieren von Schnäbeln. Mehrkosten von mindestens vier Cent pro Ei werden erwartet.

Der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen KAT hat seine Mitgliedsbetriebe darüber informiert, dass ab dem Jahr 2017 keine Schnabelkürzungen bei Legehennen mehr vorgenommen werden dürfen. Betroffen sind 2.500 Legehennenbetriebe. Für die Erzeugerbetriebe bedeute das Verbot eine große Umstellung. Praktisch alle deutschen Handelsunternehmen verlangen von ihren Lieferanten, dass sie KAT-zertifiziert sind, berichtet das Fachmedium 'Lebensmittelpraxis'.
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Stiftung appelierte an Handel

Die Albert Schweitzer Stiftung verbucht diesen Schritt als ihren Erfolg. Anfang des Jahres habe sich die Stiftung an alle großen Supermarktketten gewendet und dafür stark gemacht, das Verbot auf alle Hennenhalter im In- und Ausland auszuweiten, die Eier an deutsche Supermärkte liefern. Die Supermärkte könnten dies von ihren Lieferanten einfordern, so hieß es. Dabei verwies die Stiftung an den Verein für kontrollierte alternative Tierhaltung (KAT). KAT könne Anforderungen festlegen, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen. Zudem hat die Albert Schweitzer Stiftung den KAT-Vorstand im Rahmen eines Online-Appells aufgefordert, das niedersächsische Schnabelkürzverbot für alle Halter im System zu übernehmen. Die Stiftung geht davon aus, dass die Preise um mindestens 4 Cent pro Ei steigen müssen.
 

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