Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner steht damit nun unter Entscheidungsdruck. Sollte sie den vom Bundesrat vorgelegten Verordnungsentwurf nicht in Kraft setzen, sind die Bundesländer ab dem 1. April 2012 berechtigt, in eigener Kompetenz die Übergangsfristen für die
Kleingruppenhaltung festzulegen. Die Folge könnte ein Flickenteppich unkoordinierter Landesbestimmungen sein.
Verkündet Aigner jedoch die vom Bundesrat beschlossene Fassung, hielte auch die neue Verordnung einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht möglicherweise nicht stand. Das Land Sachsen hatte darum kurz vor der Sitzung des Bundesrates noch einen Rettungsversuch unternommen und eine Übergangsfrist bis 2025 beziehungsweise auf Antrag bis 2027 vorgeschlagen. Dem Vernehmen nach hätte das Bundesjustizministerium diese Frist gerade noch akzeptiert. Der Länderantrag wurde jedoch kurz vor Beginn der Abstimmung mangels Aussicht auf eine Mehrheit zurückgezogen.
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