Der Antrag, über den am 22. März entschieden wird, bezieht sich auf eine Änderung der Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Ziel ist es, dass bei allen Lebensmitteln in Fertigpackungen, die
Eier oder Eiprodukte enthalten, aussagekräftige Angaben zur Haltungsart der Legehennen verpflichtend vorgeschrieben werden. Die erweiterte Kennzeichnung soll unabhängig davon sein, ob die Eier oder Eiprodukte in Deutschland produziert wurden und EU-weit ausgedehnt werden.
Der Agrarausschuss schätzt, dass der Anteil verarbeiteter Eier in Lebensmitteln rund 50 Prozent des Gesamtmarktes beträgt. Begründet wird der Antrag mit einem berechtigten Informationsbedürfnis der Verbraucher.
Die Bundesregierung hatte eine verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform auf verarbeiteten Lebensmitteln im vergangenen Jahr abgelehnt. Als Begründung zog sie den großen bürokratischen Aufwand heran. Außerdem könnten Verbraucher bereits jetzt anhand freiwillig gekennzeichneter Produkte selbst wählen.
- Grünen-Antrag zur ausgedehnten Eierkennzeichnung gescheitert (15. Mai 2012) ...
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