KAT prüft in vier Bereichen:
- Bodenhaltung
- Freilandhaltung
- Biohaltung
- Tierschutz geprüft
Kriterien Bodenhaltung
Die Tiere können jederzeit den gesamten Stallraum nutzen; mindestens 1/3 der Stallgrundfläche steht als Scharrraum zur Verfügung. Der Stall muss mit entsprechenden Tränke- und Futtereinrichtungen, Nestern, Sitzstangen und Einstreu ausgestattet sein.
- Besatzdichte: max. 9 Hennen/m2 Nutzfläche. Es dürfen maximal 6.000 Hennen pro Stalleinheit gehalten werden.
- Einstreumaterial: Sand, Stroh oder andere natürliche Materialien.
- Sitzstangen Die Gesamtfläche der Sitzstangen muss so bemessen sein, dass alle Tiere gleichzeitig darauf sitzen können. Mindestens 15 cm Sitzstangen-länge/Tier sind vorgeschrieben. Die Sitzstangen müssen so geformt sein, dass Verletzungen an den Fußballen und Krallen nicht auftreten.
- Nester, Nestboden, Nesteinstreu: Die Nester müssen den Tieren täglich uneingeschränkt zur Eiablage zur Verfügung stehen. Es sind Nestsysteme zu wählen, die keine für die Batteriehaltung typischen Abrollspuren hinterlassen. Verwendung finden können Einzelnester (1 Nest/7 Hennen) oder Familiennester (120 Hennen/m2 Nestfläche); die Gruppennesttiefe beträgt mindestens 40 cm.
- Beleuchtung: Der Einfall von natürlichem Tageslicht muss gewährleistet sein.
Kriterien Freilandhaltung
Es gelten die Kriterien der Bodenhaltung, zusätzlich wird den Tieren in der Freilandhaltung tagsüber auch ein Freilandauslauf geboten.
- Auslauf: Der Freilandauslauf und die Stallöffnungen sind so anzulegen, dass eine Nutzung durch die Tiere gefördert und sichergestellt wird; er muss in unmittelbarer Umgebung des Stalles gelegen sein und für die Hennen tagsüber uneingeschränkt zugänglich und direkt erreichbar sein. Die Freilandfläche muss bewachsen sein und über die gesamte Fläche gleichmäßig verteilt
- Kaltscharrraum (Kaltauslauf) obligatorisch: In der KAT-Freilandhaltung ist der Anbau eines Kaltscharrraumes an den Stall obligatorisch. Dieser helle und luftige Kaltauslauf kann als Vorstufe zur Freilandfläche betrachtet werden, so dass den Tieren z. B. auch bei gesetzlicherseits verordnetem Aufstallungsgebot ein Aufenthalt außerhalb des Stallinnenraumes möglich ist.
Kriterien Biohaltung
Grundlage bilden die Vorgaben der EU-Ökoverordnung. Die Küken/Junghennen müssen bereits aus ökologischer Haltung stammen.
- Besatzdichte: Die Besatzdichte für Legehennen in ökologischer Erzeugung beträgt 6 Hennen/m2 Nutzfläche. Mindestens 1/3 der begehbaren Fläche muss als Scharrraum ausgewiesen sein. Die Gruppengröße pro Stalleinheit beträgt 3.000 Hennen.
- Auslauf: Der Freilandauslauf und die Stallöffnungen sind so anzulegen, dass eine Nutzung durch die Tiere gefördert und sichergestellt wird; er muss in unmittelbarer Umgebung des Stalles gelegen sein und für die Hennen tagsüber uneingeschränkt zugänglich und direkt erreichbar sein
- Nester: Verwendung finden können Einzelnester (1 Nest/7 Hennen) oder Familiennester (83 Hennen/m2 Nestfläche); die Gruppennesttiefe beträgt mindestens 40 cm. Die Länge der Sitzstangen beträgt 18 cm pro Tier. Für Ställe, die für die Produktion von Bio-Eiern errichtet bzw. umgebaut wurden, ist Tageslicht vorgeschrieben.
- Futter: Es darf ausschließlich ökologisch erzeugtes Futter aus gentechnisch unveränderten Erzeugnissen verwendet werden.
Kriterien Tiergesundheit
Entsprechend der EU-Öko-Verordnung ist der vorbeugende Einsatz von Antibiotika und Hormonen verboten. Phytotherapeutische und homöopatische Erzeugnisse sind chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika vorzuziehen. Das systematische Stutzen von Schnäbeln ist nicht gestattet. Außerdem:
- Geringere Besatzdichten
- Größere Nestflächen
- Keine Gentechnik im Futter
- Obligatorischer Außenscharraum
- Lichtverhältnisse mit klarem Tag/Nachtwechsel
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