Acht Fälle wurden bislang vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in niedersächsischen Geflügelhaltungen festgestellt. Bei Wildvögeln wurden 14 Feststellungen verzeichnet. Nun reagierte das Landwirtschaftsministerium (ML).
Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Wir nehmen leider eine noch größere Dynamik als 2020 wahr. Deshalb habe ich den Tierseuchenkrisenfall für Niedersachsen festgestellt, die Aktivierung des Tierseuchenkrisenzentrums in meinem Ministerium und die Errichtung des Krisenkoordinierungsstabes beim LAVES angeordnet.“
In diesen Landkreisen gilt die Stallpflicht (Stand 18. November 21)
- Emsland
- Cloppenburg
- Oldenburg
- Vechta
- Diepholz
- Verden
- Grafschaft Bentheim
- Osterholz
- Ammerland Oldenburg
- Weser Marsch
- Leer
- Friesland
- Wilhelmshaven
- Emden
- Aurich
- Wittmund
- Bremer Hafen
- Cuxhafen
- Stade
Die Ministerin steht dem Landeslenkungsstab vor, der sich aus einem interministeriellen Krisenstab, Verbänden, Kammern und Vertretern der Tierseuchenkasse zusammensetzt. Außerdem wurde das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) einbezogen.
Zum Schutz der Bestände vor der aggressiven Tierseuche haben bereits viele Landkreise ein Aufstallungsgebot für Freilandgeflügel erlassen. An der Küste wurde die Stallpflicht massiv ausgeweitet.
In Niedersachsen ist die Geflügeldichte hoch: Hier werden rund 106,6 Millionen Geflügeltiere in 53.650 Beständen gehalten.
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