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Geflügel

Kriterien zur "Initiative zum Tierwohl Geflügel" verabschiedet

am Donnerstag, 22.05.2014 - 16:06 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Die "Initiative zum Tierwohl Geflügel" der deutschen Geflügelhalter hat einen deutlichen Schritt nach vorn gemacht.

Wie der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) vergangene Woche mitteilte, wurde die inhaltliche Ausgestaltung der "Initiative zum Tierwohl Geflügel" auf der jüngsten Sitzung des Beirats der zur Qualität und Sicherheit GmbH (QS) gehörenden Fachgesellschaft Geflügel GmbH mit Vertretern von Lebensmitteleinzelhandel, Landwirtschaft, Futter- und Geflügelwirtschaft einstimmig abgeschlossen.
 
Nach Angaben des ZDG werden damit die Tierhaltungsstandards in der Geflügelfleischerzeugung bei Hähnchen und Puten, die im Rahmen des QS-Systems aufgezogenen werden, durch insgesamt acht neu eingeführte und zusätzliche Anforderungen zum Tierwohl nochmals angehoben. Wichtige Elemente sind unter anderem eine um rund 10 Prozent reduzierte Besatzdichte in der Haltung, die Versorgung der Tiere mit Beschäftigungsmaterial und die Verpflichtung der Tierhalter zur Fortbildung. Vorgesehen ist künftig zudem ein "Tierwohl- und Gesundheitskontrollplan", der die Einhaltung aller Maßnahmen gewährleisten soll.
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Kosten sollen teilweise aufgefangen werden

Laut ZDG verständigte sich der Fachbeirat Geflügel auch auf die an die Hähnchen- und Putenhalter zu leistenden Zahlungen zum Ausgleich der mit den zusätzlichen Tierwohlanforderungen einhergehenden Mehraufwendungen. Damit sollen insbesondere die Kosten für die Schaffung eines höheren Platzangebots für die Hähnchen und Puten im Stall sowie die Bereitstellung von zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten aufgefangen werden.
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Darüber hinaus wurden nach Angaben des Zentralverbands in der Beiratssitzung neue Ideen und Ansätze zur bestmöglichen und reibungslosen Umsetzung der "Initiative zum Tierwohl Geflügel" eingebracht, die aber in Zukunft noch weiter ausgearbeitet und vertieft werden sollen. Für die nächste Sondersitzung des Fachbeirats am 16. Juni haben sich die Vertreter des Lebensmitteleinzelhandels und der Geflügelwirtschaft laut ZDG eine abschließende Klärung der Abwicklungsfragen vorgenommen. Dem folgt dann vor der eigentlichen Marktumsetzung die Prüfung der Vereinbarung durch das Bundeskartellamt.  

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