Vor Kurzem berichtete der NDR von dem Dilemma des Biobauers Joel Siegel aus dem Markgräferland, dessen Hühnermobil vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald wegen fehlender Baugenehmigung als illegal betrachtet wird.
Der Verantwortliche im Landratsamt, Thomas Flemming erklärt im Video: „Eine mobile Hühnerstallanlage ist auch eine bauliche Anlage und als solches ein Gebäude, das dem dauerhaften Aufenthalt von Hühnern dient und ist deshalb eine baugenehmigungspflichtige, bauliche Anlage.“
Abgesehen von dem finanziellen Aufwand, müsse für eine Baugenehmigung das zu bebauende Flurstück angegeben werden, so der betroffene Biolandwirt. Bei einem mobilen Hühnerstall stellt sich das allerdings als schwierig dar.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.