Die Vollversammlung der Kammer diskutierte vergangene Woche das Vorhaben in erster Linie unter dem Aspekt der Tierhaltung ohne Flächenbezug und betonte dabei einstimmig das Merkmal der unmittelbaren Bodenertragsnutzung als Wesensbestandteil der traditionellen Landwirtschaft.
Zwar seien auch große Tierhaltungsanlagen nicht grundsätzlich abzulehnen, aber eine industrielle Tierhaltung in Gewerbegebieten ohne Bezug zu landwirtschaftlichen Flächen stehe nicht im Einklang mit bäuerlicher Identität und gefährde die regionalen Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Produkte.
Die Vollversammlung appellierte deshalb an die Mainzer Landesregierung, an die im Landtag vertretenen Fraktionen sowie an die Planungsbehörden des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften, die Position des landwirtschaftlichen Berufsstandes im Bauplanungsrecht zu berücksichtigen.
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