Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes sollen die Überwachungsmöglichkeiten der Legehennenhaltung verbessert werden. Zwar sollen einem Halter künftig auf Antrag für einen Stall mehrere Kennnummern gegeben werden können, wenn der Stall die Anforderungen an mehrere
Haltungssysteme erfüllt. Gleichzeitig soll aber pro Stall nur eine Kennnummer zur Kennzeichnung der Eier verwendet werden dürfen. Ein Wechsel der Kennnummer soll nur zulässig sein, wenn der Halter dies zwei Wochen vorher der zuständigen Behörde angezeigt hat.
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