Die Unternehmen der Geflügelschlachtung und der Geflügelfleischzerlegung begrüßen ausdrücklich die Vereinbarung eines tariflichen Mindestlohns. Die Geflügelfleischunternehmen, organisiert im Bundesverband der Geflügelschlachtereien (BVG) wollen zeitnah mit der Gewerkschaft NGG über einen Tarifvertrag zur Vereinbarung eines tariflichen Mindestlohns verhandeln.
Dieser Tarifvertrag soll über das Arbeitnehmerentsendegesetz allgemeinverbindlich erklärt werden und so verbindlich für alle Unternehmen der Geflügelschlachtung und -zerlegung gelten. Dies würde dann alle Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Werkvertrages oder der Leiharbeit in deutschen Betrieben arbeiten, betreffen.
- Arbeitgeber: Mindestlohn gefährdet Tarifautonomie (27. August 2013) ...
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.