22 Wochen nach der ersten amtlichen Feststellung des hochpathogenen aviären Influenzavirus des Subtyps H5N8 wird die Anordnung zur Stallpflicht in Mecklenburg-Vorpommern mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Dies verkündete Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin, nachdem er am gestrigen Mittwoch mit Vertretern der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte die aktuelle Tierseuchensituation beraten hatte.
Auch in Risikogebieten keine Stallpflicht mehr
„Die aktuelle Lage erlaubt es, dass alle Tiere in allen Teilen des Landes ab heute wieder ins Freie dürfen. Der letzte Virusnachweis liegt in Mecklenburg-Vorpommern mehr als vier Wochen zurück. Und auch mit dem deutlichen Rückgang der bundesweiten Geflügelpestausbrüche zeigt sich eine Entspannung der Lage“, so der Minister. Die zunächst auf bestimmte Risikogebiete reduzierte Stallpflicht gehört nun vorerst der Vergangenheit an. Auch Ausstellungen und Märkte mit Geflügel können nun wieder durchgeführt werden.
Künftiges Auftreten der Geflügelpest ist nicht ausgeschlossen
„Auch wenn der aktuelle Seuchenzug abklingt, ist auch zukünftig das Auftreten von Geflügelpest nicht ausgeschlossen. Darauf müssen wir uns alle einstellen und vorbereiten. Insbesondere die Geflügelhalter im Land bitte ich daher in enger Absprache mit ihrem zuständigen Veterinäramt, alle notwendigen Vorsorgemaßnahmen zu treffen, damit sie ihre Tiere bei künftigen Seuchenzügen schnell und umfassend vor einem Erregereintrag schützen können“, sagte der Minister.
Seit November 2016 wurde die Geflügelpest in M-V in 15 Fällen beim Hausgeflügel sowie in 102 Fällen bei Wildvögeln nachgewiesen.
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