Neonicotinoide: Auf dem Acker verboten, bei Haustieren nicht


Als Pflanzenschutz sind Neonicotinoide nicht mehr zugelassen. Gleichzeitig dürfen sie aber in Zeckenhalsbändern für Hunde eingesetzt werden – ohne Beschränkungen.
Neonicotinoid: Im Zeckenhalsband wirkt es systemisch gegen Zecken und Flöhe
Zeckenhalsbänder sollen den Wirkstoff kontinuierlich über an die Fettschicht im Fell des Tiers abgeben. Der Wirkstoff wird anschließend über die Haut aufgenommen und verteilt sich so über den ganzen Körper, wie er systemisch gegen Parasiten wirkt. Der Wirkstoff verhindert nicht, dass das Tier von einer Zecke gebissen wird, doch die Parasiten sterben, sobald sie in die Haut eindringen. Für das Haustier kann aus diesem Grund der Einsatz von Zeckenhalsbändern sinnvoll sein – allerdings erst nach Rücksprache mit einem Tierarzt. Er kann dabei unterstützen, den richtigen Wirkstoff und die richtige Größe für den Hund zu bestimmen. Denn auch beim Haustier sollte der Einsatz des Insektizids überwacht werden.
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