Am 1. April 2021 tritt die überarbeitete Version der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) in der Tierhaltung in Kraft. Gleichzeitig verliert die Fassung vom 1. Januar 2000 ihre Gültigkeit. Sie gilt für alle landwirtschaftlichen Nutztiere wie Schwein, Rind, Schaf, Pferd und für Dammwild.
Ziel dieser novellierten UVV ist es, Landwirte im und vor allem beim Umgang noch besser zu schützen und das Unfallrisiko zu senken. Denn noch heute gibt es immer wieder Unfälle auf landwirtschaftlichen Betrieben. Einen Unfallschwerpunkt bildet dabei die Tierhaltung.
Wie lang dauert die Übergangsfrist bei der Novellierung der UVV an?
Für die Neuregelung gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren. Stallbauten, mit denen vor dem 1. April 2021 begonnen wurde oder die vor diesem Stichtag bereits errichtet waren, müssen bis zum 1. April 2024 den gültigen Vorgaben entsprechen.
Welche Besonderheiten gibt es bei Schwein und Rind?
Grundsätzlich müssen alle Landwirte ihre baulichen Anlagen und Einrichtungen so gestalten, dass ein artgerechtes und gefahrloses Halten der Tiere möglich ist. In der UVV sind die einzelnen Besonderheiten für jede Tierart in dem Skript aufgelistet. So gilt bei Rindern beispielsweise:
- Der Stall soll so gestaltet sein, dass man ihn nicht zum Füttern betreten muss.
- Es müssen immer geeignete Fluchtmöglichkeiten vorhanden sein.
- Deckbullen müssen Landwirte in Milchviehbetrieben in stabilen Einzelboxen mit rutschfestem Untergrund halten.
- Auf der Weide müssen geeignete Einfanghilfen vorhanden sein.
- Beim Behandeln der Kälber darf keine Gefahr von dem Muttertier ausgehen.
Auch bei Schweinen gibt es Besonderheiten:
- Die Buchte sollte man auch hier nicht zum Füttern betreten müssen.
- Abferkelbuchten so gestalten, dass beim Behandeln der Ferkel keine Gefahr durch die Muttersau ausgeht.
- Für das Treiben der Tiere müssen ortsfeste Treibgänge mit Treibgestellen oder Treibschildern vorhanden sein.
- Buchten für Zuchteber müssen Fluchtmöglichkeiten bieten.
Was ist für Landwirte neu in der Unfallverhütungsvorschrift?
Diese neuen Bestimmungen gelten für die Rinderhaltung:
- Es müssen ausreichend Möglichkeiten zum Fixieren und Separieren für Einzeltiere und Gruppen zur Verfügung stehen
- Beim Behandeln und Besamen dürfen sich keine weiteren frei laufenden Tiere in dem Bereich aufhalten
- Deckbullen müssen separat untergebracht werden
- Bevor jemand die Buchte betritt, müssen die Bullen separiert und fixiert sein
Diese neuen Bestimmungen gelten für die Schweinehaltung:
- Die Betäubungsgase die beim Kastrieren der Ferkel entstehen, dürfen die Gesundheit der ausführenden Personen nicht gefährden
- Nur sachkundige Personen dürfen daher die Kastration mit Isofluran durchführen
Diese neuen Bestimmungen gelten für die gesamte Nutztierhaltung:
- Tiere, die sich massiv aggressiv verhalten und durch ihr Verhalten Menschen gefährden könnten, müssen umgehend aus dem Bestand entfernt werden
- Mitarbeiter und Helfer benötigen sichere Tierkenntnisse zum Umgang mit den Tieren
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.