Mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gilt ab 28. Januar 2022 in Deutschland ein eigenständiges Tierarzneimittelrecht. Laut des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) kommt noch die in allen Mitgliedstaaten anzuwendende Verordnung (EU) 2019/6 hinzu. Sie schränkt unter anderem den Einsatz von Antibiotika bei Tieren weiter ein.
Ziel dieser gesetzlichen Neuerungen sei es, den Belangen von Tierhaltern, Veterinäre und Verwaltungen besser Rechnung zu tragen. Deshalb wurden die für Tierarzneimittel geltenden Vorschriften in Deutschland übersichtlich zu einem Gesetz zusammengeführt. So soll zum Beispiel gewährleistet werden, dass qualitativ hochwertige, wirksame und unbedenkliche Tierarzneimittel für die Behandlung von Tieren jederzeit zur Verfügung stehen.
Strengere Regeln für Homöophathie bei Nutztieren
Zudem regelt das TAMG die Anwendung von Humanarzneimitteln bei Tieren durch Tierhalterinnen und Tierhalter und andere Personen als Tierärtzinnen und Tierärzte. Beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Anträge von Tierheilpraktikern und Tierheilpraktikerinnen auf Eilrechtsschutz gegen die Vorschrift sind zurückgewiesen worden.
Im Klartext heißt das zum Beispiel, dass für Menschen zugelassene oder registrierte apothekenpflichtige und für den Verkehr außerhalb der Apotheken zugelassene Fertigarzneimittel nur noch auf Anweisung eines Tierarztes angewendet werden. Das gilt auch für Tierhalter und betrifft vor allem Homöophatika.
TAMG: Prophylaktische Anwendung von Antibiotika bei Tieren weiter eingeschränkt
Das nationale TAMG enthält Vorschriften zur Flankierung der Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel. Auch diese Verordnung enthält wichtige Neuerungen:
- Hier werden einerseits Erleichterungen geschaffen, indem zum Beispiel Tierärztinnen und Tierärzte mehr Spielräume bei der Umwidmung von Tierarzneimitteln haben.
- Andererseits wird der Einsatz von Antibiotika bei Tieren weiter eingeschränkt, zum Beispiel indem die prophylaktische Anwendung von Antibiotika bei Tiergruppen verboten wird.
- Außerdem wird die Zulassung und Anwendung von solchen Antibiotika bei Tieren untersagt, deren antimikrobielle Wirkstoffe der Humanmedizin vorbehalten bleiben müssen (sogenannte „Reserveantibiotika“).
- Die Liste dieser Antibiotika wird im Laufe des Jahres 2022 auf EU-Ebene noch erstellt.
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