Die Haltung von Gänsen ist in Niedersachsen künftig mit Mindestanforderungen verknüpft. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten jetzt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Friedrich-Otto Ripke, Vorsitzender des Landesverbandes der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW).
„Mit der Gänsehaltungsvereinbarung wird unser erfolgreicher ,niedersächsische Weg' fortgesetzt. Im gemeinsamen Dialog mit Tierhaltern und Tierschutzorganisationen, Wissenschaftlern und Behördenvertretern haben wir verbindliche Haltungsanforderungen zur Auslegung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erarbeitet. Die Vereinbarung ist auch ein klares Zeichen an die Verbraucherinnen und Verbraucher: Schauen Sie an der Ladentheke, wo ihr Produkt erzeugt wurde. Gänse aus Niedersachsen kann man mit gutem Gewissen kaufen", erklärt Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast.
Die niedersächsische Geflügelwirtschaft zeige mit ihren Gänsehaltern einmal mehr ein hohes Maß an Eigenverantwortung für mehr Tierschutz, ergänzt Friedrich-Otto Ripke. Die niedersächsische Gänsehaltung gehe damit weit über internationale und EU-Standards hinaus und hofft, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die heimische Herkunft beim Einkauf entsprechend würdigen.
Sachkunde- und Fortbildungsverpflichtung für Gänsehalter
In der Gänsehaltungsvereinbarung werden unter anderem Anforderungen an die Sachkunde, eine regelmäßige Fortbildungsverpflichtung des Halters und konkrete Indikatoren für die Eigenkontrolle festgelegt. Anforderungen an Futter- und Wasserversorgung sowie die Unterbringung der Gänse werden ebenfalls verbindlich beschrieben. Zur Vorbeugung vor der so genannten Geflügelpest müssen die Betriebe künftig einen Tierseuchenkrisenplan vorhalten. Die zuständigen Veterinärämter werden die Einhaltung der Anforderungen kontrollieren.
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