Mobile Hühnerställe sollen demnächst in Niedersachsen ohne spezielle Baugenehmigung errichtet werden können. Die Verfahrensfreistellung für kleine und mittlere Hühnermobile ist im Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung vorgesehen. Das teilte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums in Hannover jetzt mit.
Nach der erfolgten Einbringung ins Parlament und Beratungen in den Ausschüssen könne die Neuregelung voraussichtlich noch vor Sommerpause in Kraft treten.
Mobile Hühnerställe mit bis zu 450 m³ Bruttorauminhalt
Die Änderung sieht vor, dass Landwirte für mobile Hühnerställe keine spezielle Baugenehmigung brauchen, wenn
- die Ställe einen Bruttorauminhalt bis zu 450 m³ aufweisen und
- eine Auslauffläche von 7 m² je Kubikmeter, die für die Freilandhaltung und die ökologisch-biologische Geflügelhaltung genutzt werden.
Bisher hoher bürokratischer Aufwand für Baugenehmigung
Damit soll laut Landesregierung die tiergerechte Geflügelhaltung gefördert werden. Bisher haben Landwirte hohe bürokratische Hürden zu überwinden, um eine Baugenehmigung für einen mobilen Hühnerstall zu erhalten. Selbst die Beantragung kleiner Mobilställe mit 250 oder weniger Plätzen ist mit erheblichem Aufwand und Kosten bis zu 1.000 Euro verbunden gewesen.
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