Dem widersprach der VDP nachdrücklich. Die deutsche Geflügelwirtschaft begrüße eine umfängliche und breite Erfassung des Antibiotikaeinsatzes in der Putenhaltung und wehre sich mitnichten gegen die geplante Erhebung in Nordrhein-Westfalen, stellte der VDP in Reaktion auf die Vorwürfe Remmels fest.
Einzig datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich der Übermittlung von nichtverschlüsselten personenbezogenen Daten durch die zuständigen Veterinärbehörden an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) seien von der Putenwirtschaft auf Grundlage einer juristischen Stellungnahme erhoben worden. Derartige Daten dürften demnach zum Zwecke der Erstellung einer Studie nur anonymisiert übermittelt und vor allem veröffentlicht werden.
Die betroffenen Putenhalter hätten die Befürchtung, dass solch eine Erfassung lediglich zu Wahlkampfzwecken missbraucht werde anstatt gemeinsam an Lösungen zu arbeiten. Es gehe also ausdrücklich um Fragen des Datenschutzes und keinesfalls um einen Boykott der Studie, betonte der VDP.
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