Der nordrhein-westfälische Landtag hat am gestrigen Mittwoch entschieden, dass das Klagerecht für Tierschutzverbände im neuen Jahr nicht weiter verlängert wird.
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (NRW) hatte das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine einer Prüfung unterzogen. In der Zusammenfassung des Schlussberichtes bewertet sie das Verbandsklagerecht als „sich nicht bewährend“. Der Aufwand für die Verwaltung sei unverhältnismäßig hoch.
Landwirtschaftsverband fordert Abschaffung der Verbandsklage
Im Rahmen der Überprüfung hatten die Kreisordnungsbehörden grundsätzliche Bedenken gegen das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände geäußert. Sie sehen den Gesetz- oder Verordnungsgeber in der Verantwortung, diese Vorgänge zu regeln.
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) fühlt sich laut einer Presseverlautbarung durch das Ergebnis der Überprüfung in seiner Haltung bestätigt und erneuert seine Forderung nach einer generellen Abschaffung des Verbandsklagerechts.
Viel Aufwand für wenige Klagen
Begründet hatte die Landesregierung die Schlussfolgerungen des Prüfberichts unter anderem mit einem fehlenden Bedarf, da die Tierschutzvereine in den vergangenen fünf Jahren nur in rund 380 Fällen von ihrem Klage- und Mitspracherecht Gebrauch gemacht, damit allerdings jeweils einen hohen Verwaltungsaufwand erzeugt hatten.
Dazu kommentieren der Deutsche Tierschutzbund und der Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen in einer gemeinsamen Pressemitteilung: "In NRW gab es seit Einführung sieben Klagen und viele Stellungnahmen. Statt diesen maßvollen Einsatz von Strafanzeigen positiv zu sehen, wird nun plötzlich damit argumentiert, es gäbe zu wenig Fälle und keinen Bedarf. Der Bedarf aber ist da. [...] Dass nicht mehr Klagen abgeurteilt worden sind, liegt an der Überlastung der Gerichte.“
Die Tierschutz-Verbandsklage sei als Regulativ unabdingbar, um die korrekte Umsetzung des Tierschutzgesetzes zu gewährleisten. Wo Politiker und Behörden nicht willens oder in der Lage seien, gegen Tierschutzverstöße vorzugehen, müssten seriöse Tierschutzverbände das Recht haben, direkt vor Gericht zu klagen. Es brauche jetzt umso dringender ein durchgreifendes, bundeseinheitliches Verbandsklagerecht. Für dieses werde man weiter kämpfen.
Was ist ein Verbandsklagerecht?
Die Verbandsklage gibt Vereinen oder Verbänden die Befugnis zu sogenannten Popularklagen, bei denen nicht die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht werden, sondern solcher, die der Allgemeinheit dienen sollen.
Anerkannte Tierschutzverbände haben bislang ein Verbandsklagerecht in Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und dem Saarland. In Bayern wurde das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine im Dezember 2014 und erneut im März 2016 abgelehnt. Ein bundesweit einheitliches Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine gibt es bislang nicht.
Das Land Nordrhein-Westfalen hatte im Jahr 2013 das bundesweit umfangreichste Klage- und Mitwirkungsrecht für anerkannte Tierschutzverbände eingeführt und umgesetzt.
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