Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Mecklenburg-Vorpommern

Obergrenze für Tierställe von 2 GV je Hektar geplant

Stallbau für Geflügel
am Freitag, 07.10.2016 - 13:15 (Jetzt kommentieren)

In Mecklenburg-Vorpommern soll eine flächenbezogene Obergrenze für die Errichtung von Stallanlagen eingeführt werden. Straathofs Schweinemastanlagen würden die Obergrenze deutlich überschreiten.

Ministerpräsident Erwin Sellering will eine flächenbezogene Obergrenze für Tierställe einführen. Wie er in Mittwoch in Schwerin erläuterte sollen Stallneubauten nur dann vom Land gefördert werden, wenn nicht mehr als 2 Großvieheinheiten je Hektar gehalten werden. Das entspräche zwei Kühen, acht Schweinen oder 500 Masthähnchen.

Straathofs Ställe würden Obergrenze überschreiten

Nach Angaben von Agrarminister Till Backhaus (SPD) beträgt der Viehbesatz im Land derzeit durchschnittlich 0,4 Großvieheinheiten je Hektar. Bei umstrittenen Zucht- und Mastanlagen wie etwa in Alt Tellin (Kreis Vorpommern-Greifswald) würden die künftigen Vorgaben aber deutlich überschritten. In Alt Tellin steht die größte Schweinemastanlage von Adrianus Straathof. Das Verwaltungsgericht in Magdeburg hatte im Juli das Berufsverbot gegen 'Schweine-Baron' Adrianus Straathof bestätigt.

Quelle: dpa/Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...