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Geflügel

Österreich: Eier nur noch 18 Tage haltbar

am Freitag, 13.08.2010 - 11:56 (Jetzt kommentieren)

Wien - Jahrelang hat man sich den Wünschen des Lebensmittelhandel gebeugt, nun ist Schluss mit lustig: Die größten Eierpackstellen haben sich bei einem internen Branchentreffen auf einen neuen Umgang mit dem Thema Mindesthaltbarkeit geeinigt.

Nach Informationen der Österreich-Ausgabe des dlz agrarmagazins werden ab 1. Oktober den Lebensmittelketten die Frischeier nur mehr mit einer Restlaufzeit von 18 Tagen Mindesthaltbarkeit angeboten.

Auch werden künftig die Eier zweimal pro Woche bei den Legehennenhalter abgeholt, um nicht mit den gesetzlichen Auflagen in Konflikt zu geraten. Damit stellen die Eiergroßhändler eigentlich nur auf die aktuelle gesetzliche Lage ab. Diese besagt, dass die Eier innerhalb von zehn Tagen nach Legung beprintet, verpackt, etikettiert und den Großabnehmern geliefert werden müssen, um als Frischeier an den Konsumenten gebracht werden zu können. Die Mindesthaltbarkeit ist dabei von der EU mit maximal 28 Tage nach Legung vorgegeben.

Lebensmittelhandel hat eigene Spielregeln

Tatsächlich beharrten die Lebensmittelketten bisher aber auf eine Resthaltbarkeit der Eier im Laden von 21 bis 25 Tagen, was die Packstellen generell gesehen nicht leisten können. Zusätzlich sicherten sich die Ketten mit der Androhung hoher Vertragsstrafen für Regelverstöße gegenüber den Großhändlern ab, im Wissen, dass in Sachen Mindesthaltbarkeit generell um einige Tage geschummelt werden muss und wird. Ein Umstand der auch den Behörden und Kontrollstellen bewusst ist, aber augenzwinkernd toleriert wird. In Österreich wie auch im übrigen Europa, so die Österreich Ausgabe des dlz agrarmagazins.

In Konflikt mit der Zehntagesfrist

Denn nur einige Packer sind auch selber Eierproduzent und können so manche Chargen mit der geforderten Resthaltbarkeit liefern. Die überwiegende Ware müssen die Packer von kleinen bäuerlichen Produzenten zuerst zukaufen. Bei Abholung einmal wöchentlich und Berücksichtigung von Feier-, Samst- und Sonntagen kamen und kommen manche Packer somit schon mit der Zehntagesfrist in Konflikt. (dlz agrarmagazin)

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