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Geflügel

Organisation darf Wiesenhof nicht mehr als 'Skandalunternehmen' bezeichnen

am Dienstag, 16.02.2010 - 13:48 (Jetzt kommentieren)

Hamburg - Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen die Tierrechtsorganisation Peta erlassen (AZ 324O59/10).

Der Vorgang steht im Zusammenhang mit den Fernsehbeiträgen der Sendung Report Mainz im Januar zu Vorwürfen der Tierrechtsorganisation gegen das Geflügelzuchtunternehmen Wiesenhof in Rechterfeld, das zur PHW-Gruppe gehört.

Laut der Verfügung ist es Peta untersagt, die Behauptung aufzustellen oder zu verbreiten, "hinter der Wiesenhof-Kulisse herrschten extrem tierquälerische Zustände, die keine Ausnahme, sondern die Regel seien". Auch dürfe Wiesenhof nicht als Skandalunternehmen bezeichnet werden, welches gegen Tierschutzgesetze und andere Auflagen verstoße.

Der Appell an Unternehmen und Personen, die Geschäftsbeziehungen zu Wiesenhof aus rechtlichen oder moralischen Verpflichtungen gegenüber den deutschen Konsumenten zu überprüfen, sei ebenfalls untersagt. (isn)

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