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Nach über zwei Jahren intensiver Beratungsarbeit sind die grundlegend überarbeiteten "Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen" verabschiedet worden.
"Mit den novellierten Eckwerten und dem neu geschaffenen 'Gesundheitskontrollprogramm' gehen wir einen großen Schritt in Sachen Tierwohl voran", erklärt Thomas Storck, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Putenerzeuger (VDP) und Vizepräsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG).
Neue bundeseinheitliche Eckwerte
An der Neufassung der 1999 etablierten Eckwerte, die 2004/05 einer ersten Zwischenbewertung unterzogen worden waren, hatte der VDP seit März 2011 gemeinsam mit Vertretern aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), den Fachministerien mehrerer Bundesländer sowie Vertretern von Wissenschaft, anerkannten Tierschutzorganisationen und dem Deutschen Bauernverband (DBV) gearbeitet. "Das ist eine beeindruckende Leistung aller Beteiligten, diesen intensiven Beratungsprozess konstruktiv zu einem erfolgreichen Ergebnis geführt zu haben", würdigt ZDG-Präsident Leo Graf von Drechsel das inhaltliche und zeitliche Engagement der über 30 Mitglieder der Arbeitsgruppe.
Die neuen Eckwerte treten am 1. Oktober in Kraft und gelten als freiwillige Selbstverpflichtung der Branche unmittelbar für jeden Putenhalter in Deutschland.
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Das "Gesundheitskontrollprogramm"
Kernstück der neuen Eckwerte ist das sogenannte "Gesundheitskontrollprogramm", das anhand tierbasierter Indikatoren vergleichende Rückschlüsse auf den Gesundheitsstatus und das Wohlbefinden der Puten ermöglicht. Dabei sollen unter anderem Parameter wie Tierverluste, Fußballengesundheit und Brusthautveränderungen herangezogen werden.
Im Rahmen eines Rückkopplungssystems werden die Putenhalter über die Ergebnisse aus ihren Herden informiert, um bei etwaigen Auffälligkeiten gemeinsam mit dem bestandsbetreuenden Tierarzt einen Gesundheitsplan erarbeiten und umsetzen zu können. An die Teilnahme am Gesundheitskontrollprogramm ist zudem die zulässige Besatzdichte gekoppelt.
Putenhalter ergreifen Initiative
Weitere zentrale Änderungen der neuen Eckwerte betreffen unter anderem die Anforderungen an die Sachkunde der Putenhalter als Grundvoraussetzung für einen tierschutzgerechten Umgang mit den Tieren, die Bereitstellung von Beschäftigungsmaterial für die Tiere, die Strukturierung des Stalles sowie technische Vorgaben an die Versorgungseinrichtungen und die Lüftung.
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Wissenschaft trifft Praxis
Hintergrund für die Eckwerte ist der Umstand, dass für die Putenhaltung in Deutschland bislang keine konkreten Rechtsvorgaben gelten. Im Jahr 1999 wurden die Eckwerte erstmals etabliert. Die Beratungen zur jetzt abgeschlossenen Novellierung waren in drei Unterarbeitsgruppen zu den Themenkomplexen "Haltungsbedingungen", "Tiergesundheit/Fitness/Verhalten" und "Tierbetreuung/Kontrolle" unter wissenschaftlichem Vorsitz erfolgt. Dabei wurden sämtliche Aspekte der Putenhaltung aufgrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und umfassender praktischer Erfahrungen detailliert analysiert, informiert der ZDG.
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Handlungsbedarf auf EU-Ebene
Aus Sicht der deutschen Putenhalter ist der nächste Schritt die Schaffung europaweit verbindlicher Rechtsvorgaben an die Putenhaltung. "Wir treten mit Nachdruck für die Etablierung von EU-weiten Regelungen im Rahmen der europäischen Tierschutzpolitik ein", sagt VDP-Vorsitzender Thomas Storck. Gerne diene die deutsche Putenwirtschaft hier mit ihren Eckwerten als Vorbild für eine europaweite Regelung im Sinne einer "EU-Putenhaltungsverordnung".
- Die aktuellen "Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen" stehen auf der Internetseite des ZDG zum Download zur Verfügung auf www.zdg-online.de.
Ostendorff: Verbindliche Haltungsvorgaben statt Augenwischerei
Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik der Grünen, zweifelt am Sin freiwilliger Branchenabsprachen. Die Vereinbarung bringe am wichtigsten Punkt in Sachen Tierschutz gar nichts: "Nach wie vor sind viel zu viele Tieren pro Quadratmeter erlaubt. Wie und vor allem mit welchen Konsequenzen die neuen Untersuchungen am Schlachthof durchgeführt werden sollen, ist völlig unklar." Nach wie vor seien bei Hennen 52 Kilo, bei Hähnen bis zu 58 Kilo Lebendgewicht pro Quadratmeter erlaubt, also bis zu vier Tiere mit über zehn Kilo Gewicht. Auch Auslauf und Frischluft seien nicht Bestandteil der Vereinbarung.
Die Formulierung zur Einstreu kritisiert Ostendorff als "zu unkonkret um wirklich sicherzustellen, dass den Puten trockene, lockere Einstreu zur Verfügung steht". Die Anzahl der Tränken werde teilweise sogar verringert.
Das Gesundheitsprogramm, das Tierwohlindikatoren am Schlachthof untersuchen soll, ist, so Ostendorff, noch nicht ausgearbeitet. Damit sei völlig unklar, mit welchen Konsequenzen Putenhalter rechnen müssen, deren Tiere am Schlachthof mit Brustblasen oder Fußballenläsionen auffallen.
DBV: Guter Schritt in Richtung Tierwohl
"Diese Eckwerte sind ein guter Schritt in Richtung mehr Tierwohl und zeigen die Verantwortung der Putenwirtschaft für ihre Tiere", erklärt hingegen Werner Hilse, Vizepräsident des DBV und Vorsitzender des DBV-Fachausschusses Eier und Geflügel.
Durch das Gesundheitskontrollprogramm erhielten Landwirte wichtige Informationen zu ihrer Herdengesundheit und könnten gegebenenfalls zusammen mit ihrem Tierarzt einen Gesundheitsplan entwickeln und umsetzen.
Zusätzlich zu den Branchenabsprachen fordert Hilse aber europaweit verbindliche Rechtsvorgaben für die Putenhaltung: "Ein dauerhafter nationaler Alleingang führt zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas."
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