
Noch haben die Gesellschafter der QS Qualität und Sicherheit GmbH der Gebührenanhebung nicht zugestimmt, doch dürfte die jährliche Teilnahmegebühr für einen Schweinemäster ab nächstem Jahr um 7,50 Euro und für einen Geflügelmäster um 35 Euro steigen. Ob die höheren Beiträge von der Erzeugerstufe tatsächlich kassiert werden, hängt von den Bündlern ab. Sie entscheiden darüber, ob sie die höheren Kosten für QS voll an die Erzeuger weitergeben oder teilweise selber tragen.
Auswertung im Dezember
Die Gebührenerhöhung ist nach Darstellung von QS durch die zusätzlichen Kosten der neuen Antibiotika-Datenbank notwendig geworden. Das Prüfsystem hatte zum April 2012 mit der Erfassung aller Antibiotikagaben in QS-Geflügelbetrieben begonnen. Die QS-Schweinehalter müssen seit Anfang September die Verwendung antimikrobieller Arzneimittel über ihren Tierarzt an die Datenbank melden. Eine erste Auswertung für die Geflügelhaltung wird bis Ende des Jahres erwartet. Ziel ist eine objektive Erfassung und Minimierung des Antibiotikagebrauchs.
Keine Doppelarbeit
Trotz des von der Agrarwirtschaft und dem Lebensmitteleinzelhandel bereits eingeführten Monitorings will die Bundesregierung eine staatliche Datenbank einführen. Das sieht eine Novelle des Arzneimittelgesetzes vor. Nach dem gegenwärtigen Stand der parla-mentarischen Beratungen und einer von den Ländern geforderten längeren Übergangsfrist dürfte die staatliche Datenbank jedoch frühestens 2014 den Betrieb aufnehmen. QS hat für den Fall, dass der Gesetzgeber eine staatliche Datenerfassung erfolgreich in die Praxis einführt, angekündigt, die eigene Datenbank einzustellen. Zwei parallel operierende Systeme, die den Erzeugern und Tierärzten detaillierte Berichtspflichten abverlangen, soll es nicht geben.
- Länder wollen Antibiotika strenger regeln (24.10.2012) ...
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