Bisher konnten Schweinemäster frei wählen, ob sie die für die Kategorisierung der erforderlichen Salmonellenproben
- Fleischsaftproben am Schlachtband oder
- Blutproben im Bestand ziehen lassen.
"Zukünftig reicht es nicht mehr ausschließlich Blutproben im Bestand zu ziehen", erklärte Thomas May von der QS gegenüber agrarheute. Bei jedem Lieferanten müssen ab 1. Januar auch Fleischsaftproben gezogen werden. Dafür erhält der Schlachthof einen Probenvorschlag. Eine Ergänzung der am Schlachthof gewonnenen Fleischsaftproben durch Blutproben sei aber weiterhin möglich und werden auch weiterhin für die Salmonellen-Kategorisierung herangezogen.
Bisherige Mindestbeprobungszeit entfällt
Für die in Schweinemastbetrieben quartalsweise vorgenommene Salmonellenkategorisierung werden ab Januar nur noch Proben aus den letzten fünf Kalenderquartalen herangezogen. Bislang konnten beispielsweise bei Leerstand auch ältere Proben berücksichtig werden.
Zudem entfällt die bisherige Mindestbeprobungszeit von sechs Monaten. Die Kategorisierung soll künftig unmittelbar dann erfolgen, wenn das vorgegebene Probensoll erfüllt ist.
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