Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Newcastle-Krankheit

Ratgeber: Newcastle Krankheit

Masthähnchen im Stall
am Montag, 02.10.2017 - 13:18

Die Newcastle-Krankheit ist hoch ansteckend und weltweit verbreitet. Alles wichtige zur Krankheit lesen Sie hier.

Die Newcastle-Krankheit, auch Newcastle Disease (ND) genannt, wird von dem Paramyxovirus 1 verursacht.

Sie ist eine hochgradig ansteckende, weltweit verbreitete Erkrankung des Geflügels mit großer wirtschaftlicher und ökologischer Bedeutung. In Deutschland zählt ND zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen, außerdem gilt eine Impfpflicht.

Da das Krankheitsbild an die Geflügelpest („Vogelgrippe“) erinnert, wird sie in Fachkreisen auch als atypische Geflügelpest bezeichnet.

Wer steckt sich an?

Die Krankheit konnte weltweit bei über 240 Vogelarten (zum Beispiel auch Pinguin, Strauß und Raben) nachgewiesen werden. Insbesondere bei Hühnern und Puten führt sie zu schweren Verlusten, während Tauben, Enten und Gänse nur gelegentlich erkranken.

Beim Menschen können die Viren in Einzelfällen Bindehautentzündungen verursachen.

Wie verläuft die Übertragung

Übertragungswege sind Kot, andere Körperflüssigkeiten, Nasen-, Rachen-, Augensekret und die Atemluft. Die Infektion erfolgt also sowohl von Tier zu Tier direkt, als auch über die Luft. Selbst in Tiefkühlkost überdauert das Virus bis zu einem halben Jahr, in Trockenei sogar mehrere Jahre.

Die Ansteckungszeit (Inkubationszeit) beträgt vier bis sechs Tage. Die Viren befallen Lunge, Darm und das Zentrale Nervensystem.

Wie erkennt man die Newcastle-Krankheit

Die Symptome von ND reichen von plötzlichen Todesfällen bis hin zu klinisch unauffälligen Infektionen. Neben Fieber, Mattigkeit und Abfall der Legeleistung sowie Störungen in der Eiproduktion können Schwellungen am Kopf, Atemnot, Durchfall und Lähmungen auftreten. Besonders auffällige erste Anzeichen sind:

  • Drastischer Rückgang der Legeleistung
  • Dünnschalige bis schalenlose Eier
  • Wässriges Eiklar
  • Dünnflüssiger, grünlichgelber Kot, der zum Teil mit Blut durchmischt ist

Bei rascher Ausbreitung innerhalb der Herde treten Todesfälle ohne vorher sichtbare Symptome auf. Die Todesrate erkrankter Tiere beträgt bis zu 100 Prozent.

Das steht in der Geflügelpest-Verordnung

Nach der Geflügelpest-Verordnung gilt für Hühner- und Putenhalter:

  • Alle Hühner und Puten eines Bestandes sind gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Dies betrifft auch Hobby- und Kleinstbestände.
  • Wiederholungsimpfungen sind nach Angaben des Impfstoffherstellers so durchzuführen, dass ein belastbarer Impfschutz besteht.
  • Über die durchgeführten Impfungen hat der Besitzer Nachweise zu führen (Impfbescheinigung).
  • Hühner und Puten dürfen nur in einen Geflügelbestand oder auf Geflügelmärkten, Geflügelausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen verbracht werden, wenn eine tierärztliche Bescheinigung mitgeführt wird, aus der hervorgeht, dass der Herkunftsbestand der Tiere regelmäßig gegen die Newcastle-Krankheit geimpft worden ist (im Falle von Eintagsküken der Elterntierbestand).
  • Zuwiderhandlungen gegen diese Impfpflicht sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Das passiert bei einem Ausbruch von ND

Bei einem Ausbruch wird in der Regel:

  • ein Sperrgebiet für Geflügel im Radius von mindestens drei Kilometer eingerichtet.
  • Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Seuche muss das Geflügel auf Anweisung des Veterinäramtes mindestens drei Wochen im Stall bleiben.
  • Alle Geflügelhalter müssen ihre Bestände melden.
  • Zusätzlich kann ein Beobachtungsgebiet von mindestens dem doppelten Radius eingerichtet werden.
  • Infizierte Tiere müssen sofort getötet werden.
  • Betroffene Ställe, Gebäude und Transportfahrzeuge gilt es gründlich zu desinfizieren.

So impfen Sie richtig

Die Impfung kann über das Trinkwasser oder mit einem Aerosolspray erfolgen. Neu: Bei diesen Formen muss die Impfung spätestens alle sechs Wochen wiederholt werden, damit ausreichende Immunität erreicht wird. Idealerweise wird bereits im Kükenalter mit der Impfung begonnen, um eine ausreichende Immunität zu erreichen.

Eine Einzeltierimpfung per Injektion in die Muskulatur bringt eine länger andauernde Immunität gegen die ND, ist aber aufwändiger. Anfangs muss dabei eine Auffrischungsimpfung nach vier Wochen verabreicht werden, danach reichen jährliche Wiederholungen der Injektion aus.

Sonderfall Taube

Auch Tauben sollten geimpft werden. Unter ihnen zirkuliert eine Variante des Virus, der „Taubentyp“. Seit den frühen 80er Jahren gab es bei Brief- und Stadttauben immer wieder seuchenhafte Ausbrüche, wobei man in diesen Fällen nicht von Newcastle Disease, sondern von Paramyxovirose (PMV) spricht.

Tauben, die nicht zur Produktion von Lebensmitteln oder der Aufstockung von Wildbeständen dienen, wie Brieftauben, fallen rechtlich nicht unter die Definition „Geflügel“. Eine gesetzliche Impfpflicht besteht bei diesen Tauben daher nicht, aber die Zucht- und Rasseverbände schreiben für Wettflüge und Ausstellungen in der Regel eine Immunisierung gegen die Paramyxovirose vor, die nicht weniger als zwei Wochen und nicht mehr als ein Jahr zurückliegen soll.