Im Jahr 2019 sind laut Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes insgesamt 2.880 Tiere durch Wolfsangriffe zu Schaden gekommen. Dabei wurden 2.476 Schafe, 83 Ziegen, 194 Stück Gatterwild und 127 Rinder verletzt oder getötet. Nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) wurden im Wolfsjahr 2019/2020, also vom 01. Mai 2019 bis 30. April 2020 insgesamt 128 Rudel, 35 Wolfspaare und 10 Einzelwölfe registriert. Das sind 23 Wolfsrudeln mehr als im Vorjahr.
Der Schutz vor Wölfen gewinnt daher vor allem für Weidetierhalter zunehmend an Bedeutung. Neben den vorbeugenden Maßnahmen wie den Zaunbau gibt es weitere Alternativen wie den Einsatz eines Herdenschutzhundes.
Welche Anforderungen hat der Bund an den Zaun?

Während die Bundesländer sehr unterschiedliche Anforderungen an den Zaun stellen, gelten vom Bund grundsätzlich folgende Punkte bei festen und mobilen Weidezäunen.
Feste Weidezäune:
- Zäune aus Maschendraht oder Drahtknotengeflecht müssen mindestens 1,20 bis 1,40 m hoch sein.
- Der fest verspannte Bodenabschluss sollte elektrisch sein.
Mobile Weidezäune:
- Netzzäune oder Zäune mit Elektrodraht müssen mindestens 0,90 bis 1,10 m hoch sein.
- Zäune aus Elektodraht müssen mindestens aus 5 Litzen bestehen. Die unterste stromführende Litze darf nicht mehr als 20 cm vom Boden entfernt sein.
- Der Zaun muss mindestens 2.000 Volt Strom führen und eine Entladeenergie von 1 Joule pro Minute besitzen.
Einzelne Wölfe in Sachsen haben gelernt, Elektronetze zu überspringen. Als wirksame Gegenmaßnahme hat sich die optische Überhöhung des Zaunes mit Hilfe eines Flatterbandes (Breitbandlitze, mind. 1,5 cm breit) bewährt. Das Band wird entweder an den bestehenden Pfählen oder, falls diese zu kurz sind, mit Hilfe zusätzlicher Pfähle rund 30 cm über dem eigentlichen Zaun angebracht.
Welche Mindestanforderungen müssen Landwirte für den Schadensausgleich erfüllen?
Einen 100-prozentigen Schutz von Weidetieren gegen Wölfe gibt es nicht. Allerdings haben die Bundesländer sowohl für feste als auch für mobile Weidezäune Standards erarbeitet. Diese gelten als wolfsicher und gewähren den Landwirten Anspruch auf Förderung sowie auf Entschädigungszahlungen.
Laut Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gelten folgende Anforderungen:
- Der Zaun muss grundsätzlich lückenlos sein und bodenbündig abschließen.
- Ein ausreichender Abstand zu Böschungen und weiteren Einsprunghelfern muss gewährleistet sein.
- Der Landwirt oder Schäfer muss eine tägliche Schwachstellenkontrolle des Zaunes durchführen und eventuelle Mängel sofort beheben.
- Die eingezäunte Fläche muss den Tieren genug Ausweichfläche vor dem Wolf bieten.
- Schäden durch Wölfe müssen innerhalb 24 Stunden gemeldet werden.
Die Förderung der Schutzmaßnahmen sowie die Ausgleichszahlung im Schadensfall sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Die aktuelle Förderperiode beträgt zurzeit drei Jahre und darf nicht überschritten werden.
Welche finanziellen Hilfen erhalten Landwirte in den unterschiedlichen Bundesländern?
Bundesländer mit einem etablierten Wolfsvorkommen zahlen ungefähr 80 Prozent der anfallenden Nettokosten für vorbeugende Maßnahmen. Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen zählen mit insgesamt 98 von 128 Wolfsrudeln zu den stärkst betroffenen Bundesländern. Auch hier müssen Tierhalter unterschiedliche Vorraussetzungen für den Einsatz finanzieller Hilfen erfüllen. Hier die wichtigsten Anforderungen im Überblick.
Brandenburg:
In Brandenburg können Tierhalter Schutzmaßnahmen zu 100 Prozent fördern lassen. Schäden durch Wolfsangriffe werden bei Hobbyhaltern zu 100 Prozent erstattet. Gewerbliche Tierhalter im Haupt- und Nebenerwerb erhalten einen Höchstbetrag von 7.500 Euro über drei Jahre. Schäden die diese Summe übersteigen werden bis zu 80 Prozent erstattet.
- Netzzäune sowie Drahtzäune müssen mindestens 0,90 m hoch sein. Litzzäune müssen aus mindestens 5 stromführenden Drähten bestehen.
- Die Stromspannung muss mindestens 2.500 Volt betragen.
- Drahtgeflechtzäune müssen mindestens 1,40 m hoch sein und am Boden mit Spanndrähten versehen werden.
- 30 cm über dem Zaun sollte eine Breitbandlitze angebracht sein. Ist ein Herdenschutzhund etabliert kann diese Maßnahme entfallen.
Sachsen:
Schäden bei Hobbyhaltern sowie bei Tierhaltern im Haupt- und Nebenerwerb werden mit bis zu 15.000 Euro in drei aufeinander folgenden Jahren ausgeglichen. Darüber hinausgehende Schäden werden zu 80 Prozent vom Freistaat Sachsen und zu 20 Prozent von der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe übernommen.
- Netzzäune sowie Drahtzäune müssen mindestens 0,90 m hoch sein. Litzzäune müssen aus mindestens 5 stromführenden Drähten bestehen.
- 30 cm über dem Zaun sollte eine Breitbandlitze angebracht sein. Ist ein Herdenschutzhund etabliert kann diese Maßnahme entfallen.
Niedersachsen:
In Niedersachsen werden Hobbyhaltern sowie Tierhaltern im Haupt- und Nebenerwerb 100 Prozent der direkten Kosten (Schaden am Tier) und 100 Prozent der indirekten Kosten (Tierarzt, Medikamente) erstattet. Die maximale Höchstgrenze liegt bei 5.000 Euro pro Tier und 30.000 Euro pro Jahr. Auch die Schutzmaßnahmen sind unabhängig von Ausgleichszahlungen im Schadensfall zu 100 Prozent förderfähig. Die maximale Obergrenze liegt auch hier bei 30.000 Euro pro Betrieb und Jahr.
Herdenschutzhunde: Was muss man wissen?

Eine der ältesten Schutzmethoden für Nutztiere in Freilandhaltung ist der Einsatz von Herdenschutzhunden (z.B. Maremmano Abruzzese, Patou des Pyrénées). Er wird von einigen Bundesländern finanziell gefördert. Die Hunde haben, anders als Hütehunde, allein die Aufgabe, die Herde gegen Angreifer zu verteidigen. Sie werden bereits im Welpenalter mit den Schafen sozialisiert und bleiben Tag und Nacht in der Herde. Bis die Hunde mit 1,5 bis 2 Jahren zuverlässig arbeiten, muss der Schäfer allerdings einen nicht zu unterschätzenden Betreuungsaufwand leisten.
Es werden in der Regel immer mindestens zwei Hunde zusammen gehalten, wenn möglich ein Welpe und ein erwachsener Hund. Ab einer Herdengröße von 500 Schafen sollten zwei bis drei, ab 1.000 Schafen eher drei bis vier Hunde eingesetzt werden.
Die Haltung von einzelnen Hunden ist nicht nur aus tierschutzfachlichen Aspekten abzulehnen, sondern auch, weil der einzelne Hund nicht genügend Auslastung erfährt und in Folge dessen oftmals die Nutztiere belästigt. Die Anzahl der Hunde hängt aber auch von der Größe der Koppel ab. Größere, unübersichtlichere Koppeln, in denen sich die Herde verteilt, erfordern mehr Hunde.
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