
Im Rahmen der Umsetzung der gemeinsamen europäischen Marktorganisation hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zum Schutz von Legehennen und Registrierung von Legehennenbetrieben erlassen. Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Vorschriften legt Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen fest. Zudem soll durch eine veränderte Regelung der Kennnummernvergabe für Legehennen haltende Betriebe die nationale Überwachung der Legehennenhaltung verbessert werden, heißt es von Regierungsseite.
Bürokratie soll sich in Grenzen halten
Für die Landwirte "entstehe ein marginaler Erfüllungsaufwand". Die Legehennenhalter müssen nach der Änderung einen beabsichtigte Wechsel des Haltungssystems schriftlich oder elektronisch anzeigen. "Der Wechsel des Haltungssystems dürfte jedoch lediglich in Ausnahmefällen (zum Beispiel bei Krankheiten der Herde oder extremen Witterungsbedingungen) vorkommen, so dass die Häufigkeit solcher Anzeigen und damit der Aufwand für die betroffenen Betriebe nicht nennenswert Ausfallen", heißt es im Regierungsentwurf.
Für Länder oder Gemeinden entstehe ein unbeachtlicher Erfüllungsaufwand. Aktuell sei es den Legehennen haltenden Betrieben bereits möglich, mehrere Kennnummern zu beantragen. Nach der Änderung könnten diese Nummern bei Wechseln des Haltungssystems in den Betrieben häufiger vergeben werden müssen. Ebenfalls werde die schriftliche oder elektronische Anzeige des Wechsels eines Haltungssystems verarbeitet werden müssen.
- Mehrere Kennnummern pro Legehennen-Stall möglich (3. März) ...
Kennzeichnung von Rindfleisch
Ein weiterer Punkt im Gesetzesentwurf ist die Kennzeichnung von Rindfleisch. Die Begriffsbestimmungen (Jungrind- und Kalbfleisch) sowie Kategorien für die Etikettierung von bis zu zwölf Monate alten Rindern waren bislang in der Verordnung des Rates über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse enthalten.
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