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Tierschutzgesetz

Regierung lehnt Verbot der Kükentötung ab

am Freitag, 18.03.2016 - 14:00 (Jetzt kommentieren)

Gestern debattierte der Bundestag über das Verbot der Tötung männlicher Küken. Die große Koalition hat sich gegen ein bundesweites Verbot ausgesprochen und einen Antrag der Opposition abgelehnt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte in einem Antrag eine Änderung des Tierschutzgesetzes. Ziel der Novelle solle sein, dass das Töten männlicher Küken spezialisierter Legerassen aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht mehr als vernünftiger Grund entsprechend des Tierschutzgesetzes ausgelegt werden darf. Dadurch könnte in Zukunft die derzeit geltende Praxis untersagt werden. Als Alternative soll seitens des Staates die Entwicklung und Einführung praxistauglicher Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei gefördert werden.

CDU warnt vor Alleingang

CDU/CSU und SPD stimmten am Donnerstagabend gegen die Forderungen der Opposition. «Tierwohl verbessern geht nicht mit der Brechstange und mit Verboten, sondern nur gemeinsam mit den Tierhaltern», sagte der CDU-Abgeordnete Dieter Stier, «sonst verlagern wir die Tierhaltung ins Ausland.»

Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) setzt auf die Entwicklung eines wissenschaftlichen Verfahrens, bei dem das Geschlecht vor dem Ausbrüten der Eier erkannt wird, so dass männliche Küken erst gar nicht schlüpfen. Damit soll die Kükentötung bereits im kommenden Jahr aufhören. Der Koalitionspartner SPD unterstützt das Vorhaben, pocht aber darauf, dass es sich dabei lediglich um eine Übergangslösung handelt.

Das fordern die Grünen in ihrem Antrag:

  • einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes sowie der Tierschutzschlachtverordnung vorzulegen, der klarstellt, dass das Töten männlicher Küken spezialisierter Legerassen aus wirtschaftlichen Erwägungen keinen vernünftigen Grund entspre-hend des Tierschutzgesetzes darstellt und demnach untersagt wird;
  • Forschungsprogramme zu fokussieren und noch weiter zu intensivieren, die die Züchtung eines Zweinutzungshuhns vorantreiben, bei dem die weiblichen Tiere eine gute Legeleistung zeigen und die männlichen Tiere schnell Fleisch ansetzen;
  • die Entwicklung praxistauglicher Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei für eine flächendeckende Anwendung in Brütereien zu fördern
  • Förderprogramme aufzulegen, um kleinen und mittelständischen Brütereien die Investition in technische Anlagen zur Geschlechter-Früherkennung im Ei zu erleichtern;
  • spätestens bis zum 30.06.2016 einen Bericht über den Stand der Entwicklung technischer Verfahren und Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Ei und ihre Eignung für einen flächendeckenden Einsatz in der Praxis vorzulegen;
  • spätestens bis zum 30.06.2016 einen Bericht über den Stand des Zuchtfortschritts eines Zweinutzungshuhns vorzulegen.

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