Landwirtschaftsminister Volker Wissing hat Landwirten seit 1. Juli genehmigt, brachliegende Ackerflächen zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. Damit reagiert der Minister auf die starke Beeinträchtigung von Dauergrünlandflächen durch die starken Regenfälle. Auch ökologische Vorrangflächen dürfen diese durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen, teilte Wissing mit.
Anfang Juli hatte bereits Bayern eine Ausnahmeregelung erteilt.
Unwetter schädigen Grünlandflächen
Der Minister sah sich zu diesem Schritt veranlasst, da aufgrund der anhaltend starken Regenfälle in den letzten Wochen ein Großteil der Dauergrünlandflächen erheblich geschädigt wurde, so dass eine Nutzung der Flächen nur eingeschränkt möglich und die Qualität des Futters stark beeinträchtigt ist. Bestenfalls sei bei vielen Dauergrünlandflächen noch eine Nutzung im Spätsommer möglich.
Ein Großteil der rund 13.000 Hektar umfassenden Ackerbrachen sei aktiv begrünt und biete somit eine gute Möglichkeit, durch Nässeschäden entstandene Futterengpässe zumindest teilweise auszugleichen.
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