Welche wiederkehrende Meldung muss ich als Tierhalter machen?
Als Tierhalter müssen Sie halbjährlich Meldungen über Ihren Tierbestand tätigen. Dazu gehören die Anzahl der Tiere sowie die Zu- und Abgänge. Die Meldung über den Antibiotikaeinsatz muss Ihr Tierarzt machen.
Muss jeder Tierhalter Meldungen über seinen Tierbestand an die staatliche Antibiotika-Datenbank machen?
Nein. Es müssen nur Tierhalter, die Tierarten halten beziehungsweise Nutzungsrichtungen verfolgen, die der Antibiotikaminimierung unterliegen und die Bestandsuntergrenzen überschreiten Meldungen machen. Im Bereich der Rinderhaltung unterliegen Zukaufskälber und Milchkühe der Pflicht zur Antibiotikaminimierung. Bei beiden Nutzungsrichtungen liegt die Untergrenze für eine Meldepflicht bei 25 Tieren.
Bin ich als Rindermäster nach der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes weiterhin vom Antibiotika-Minimierungskonzept betroffen?
In Anlage 1 des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) ist festgehalten, welche Nutzungsarten ab dem 01. Januar 2023 in das Antibiotika-Minimierungskonzept fallen. Mastrinder fallen nur noch in die Beobachtung (Spalte 4 der Tabelle in Anlage 1 TAMG) und nicht mehr in die Minimierung (Spalte 3 der Tabelle in Anlage 1 TAMG). Das heißt, die Arzneimittelverwendung muss zwar noch gemeldet werden, aber der Antibiotikaeinsatz unterliegt nicht mehr der gesetzlichen Minimierungspflicht. Für Mastrinder werden keine betrieblichen Therapiehäufigkeiten und bundesweiten Kennzahlen mehr berechnet.
Warum sind Mastrinderhalter von der Minimierungspflicht befreit?
Das liegt daran, dass die bundesweiten Kennzahlen für Mastrinder in den letzten Jahren immer bei null lagen, weshalb Betriebe bereits bei einzelnen Antibiotikaanwendungen die bundesweite Kennzahl 2 überschritten haben und Maßnahmenpläne erstellen mussten. Da das nicht zielführend ist, wurden die Mastrinder nun aus der Minimierung entlassen.
Kann ich den Antibiotikaeinsatz einsehen, den mein Tierarzt meldet?
Ja, Sie haben als Tierhalter die Möglichkeit, die Daten, die Ihr Tierarzt über den Antibiotikaeinsatz auf Ihrem Betrieb meldet, in der staatlichen Antibiotikadatenbank einzusehen. Wenn Ihnen Fehler bei den Daten auffallen, können Sie Ihren Tierarzt darauf hinweisen und um eine Korrektur bitten.
Was passiert, wenn mein Tierarzt falsche Angaben über den Antibiotikaeinsatz auf meinem Betrieb gemacht hat und ich deswegen die bundesweiten Kennzahlen überschreite?
Wenn Ihre betriebliche Therapiehäufigkeit über den bundesweiten Kennzahlen liegt, können die Antibiotikaanwendungen mithilfe Ihrer Anwendungs- und Abgabebelege überprüft werden. Sollten sich dabei Unstimmigkeiten ergeben, können die gemeldeten Daten und somit Ihre betriebliche Therapiehäufigkeit angepasst werden.
Hafte ich als Tierhalter, wenn mein Tierarzt die Meldungen über den Antibiotikaeinsatz vergisst?
Nein, Ihr Tierarzt ist gesetzlich verpflichtet, den Antibiotikaeinsatz an die staatliche Datenbank zu melden. Dementsprechend liegt auch die Haftung beim Tierarzt.
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