Moin liebe Kolleginnen und Kollegen, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) fordert zur Entlastung der Wirtschaft einen „Belastungs-TÜV“ für beschlossene Gesetze und Auflagen, die noch nicht in Kraft getreten sind.
Er will die Wirtschaft gerade in und nach der Corona-Krise vor zusätzlichen Herausforderungen schützen – eine super Idee, die wirklich mehr Beachtung erhalten sollte.
Wäre es nicht sinnvoll, eine wirtschaftliche Betroffenheitsanalyse bei jedem Gesetzesvorhaben zu fordern? Wäre dieses Prozedere bei der Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung gängig, wären unsere Kommunen schon längst zahlungsunfähig, denn die Folgekosten wären für die wirtschaftenden landwirtschaftlichen Familienbetriebe gar nicht zu leisten.
Alleine der nicht mehr nachvollziehbare Wildgänseschutz würde in den Küstenbundesländern mehrere 10 Mio. Euro Zahlungen nach sich ziehen, um die Schäden für die Betriebe auszugleichen.
Umweltveränderung sollte in der Verantwortung der gesamten Gesellschaft liegen
Die Folgen der Umweltveränderung sollten in der Verantwortung der gesamten Gesellschaft liegen. Sie sind nicht allein ein Agrarproblem, wie es vielfach von den Nichtregierungsorganisationen beschrieben wird. Warum führen wir nicht nach dem Vorbild der Niederländer eine Versiegelungsabgabe ein? Die Abgabenhöhe orientiert sich am Versiegelungsgrad und Bodenwert der Gemeinde.
Diese Abgaben werden dann zentral gesammelt und von einer Kommission verwaltet, um freiwillige Umweltprojekte zu finanzieren, wie eine Blühwiese in der Stadt oder die Stilllegung einer Ackerfläche. Diese gemeinsame Verantwortung ist besser und nachhaltiger als die Umsetzung von Volksentscheiden. Dabei stülpen Menschen aus der Stadt mit meist gesichertem Einkommen der Landbevölkerung ihre Ideologie der Natur ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Konsequenzen für die Betriebe über.
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