Ab sofort können landwirtschaftliche Betriebe wieder Anträge auf Förderung im Bayrischen Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) stellen. Ein Kernpunkt des Programms bildet die Verbesserung des Tierwohls auf den Betrieben.
Wer seine Kühe zukünftig im Laufstall anstatt im Anbindestall halten möchte, kann sein Bauvorhaben ab sofort mit bis zu 40 Prozent fördern lassen. In den Jahren zuvor lag dieser Anteil bei 30 Prozent. Die Förderung ist allerdings nur dann möglich, wenn der Betrieb das erste Mal umgestellt wird.
BaySL: Welche Kriterien muss ich als Landwirt erfüllen?
Landwirte, die ihre Investitionen im Rahmen der BaySL fördern lassen möchten, müssen im Vorfeld einige Vorraussetzungen erfüllen:
- Mindestbetriebsgröße von 3 ha (1 ha bei mindestens 5-jähriger Mehrfachantragsstellung)
- Bei Kooperationen gelten abweichende Mindestflächen
- positive Einkommensbescheide von maximal 90.000 Euro bei Ledigen und 120.000 Euro bei Verheirateten
- zuwendungsfähige Ausgaben von mindestens 5.000 Euro und maximal 100.000 Euro (bei erstmaliger Umstellung auf Laufstallhaltung für Milchvieh maximal 150.000 Euro)
BaySL: Was wird noch gefördert?
Neben dem erhöten Fördersatz für den Umbau der Anbindehaltung, können sich Landwirte auch folgende Investitionen fördern lassen:
- Anbringung von Heizdrähten in Rebanlagen (Frostprävention im Weinbau)
- Anschaffung von Spezialmaschinen für die Bewirtschaftung von Steillagen (wie bisher Berggebiete und Steillagen des Weinbaus)
- ab sofort werden auch Berggüllefässer gefördert, wenn sie auf eine bodennahe Gülleausbringung in Steillagen ausgelegt sind.
Für nähere Informationen können sich interessierte Landwirte an ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern wenden. Informationen zum Antrag finden sie hier.
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