Die Arbeitsgruppe Antibiotika der QS Qualität und Sicherheit GmbH berät aktuell über die Machbarkeit der Erfassung von Antibiotikagaben an Rinder. Wie aus dem am 15. Mai erschienenen „QS-Report Fleisch und Fleischwaren“ hervorgeht, hält der Koordinierungsbeirat eine Einbindung der Rinderwirtschaft in das Antibiotikamonitoring des QS-Systems für sinnvoll.
Auch Milchviehbetriebe sollen verpflichtet werden
Zudem habe der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) darauf hingewiesen, dass mit der Evaluierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) eine Verpflichtung der Milchviehbetriebe zur Meldung des Antibiotikaeinsatzes möglich werden könnte. Derzeit werden im QS-System nur die Antibiotikagaben bei Mastkälbern verpflichtend erfasst.
Rund 900 Rinderhalter nutzen die QS-Datenbank aber bereits aus eigenem Interesse zur Erfassung und Weiterleitung von Informationen an die Datenbank des Herkunfts- und Informationssystems Tiere (HIT). Ziel sei es, alle Antibiotikagaben bei sämtlichen Rindern in einer zentralen Datenbank zu erfassen, erläuterte QS. Als nächster Schritt werde hierzu ein Fachaustausch mit Vertretern aus der Rinderhaltung und der Tierärzteschaft stattfinden, um gemeinsam ein Konzept zu erarbeiten.