Die europäische Molkereigenossenschaft Arla Foods hat sich mit ihren Liefergruppen in Süddeutschland einvernehmlich auf eine Fortführung der bestehenden Milchlieferverträge geeinigt.
„Wir haben die aus formaljuristischen Gründen im Dezember 2016 ausgesprochene Kündigung der bestehenden Verträge zurückgenommen“, sagt Jörg van Loock, der bei Arla Foods in Deutschland für die Allgäu-Standorte verantwortlich zeichnet. Das bedeutet, dass der von der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI) ermittelte Durchschnittspreis aus Baden-Württemberg und Bayern auch für 2017 als Grundlage der Milchpreisberechnungen für die Arla-Lieferanten in Süddeutschland gilt.
Arla verliert Milch im Allgäu
Darüber hinaus haben sich Arla Foods und die Liefergruppen auf eine Änderung der Kündigungsfrist geeinigt. Die Milchlieferverträge können künftig mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Bisher hatte diese Frist 24 Monate betragen. „Damit können wir unsere Lieferbeziehungen künftig flexibler gestalten“, argumentiert van Loock. Auch die Mitgliedslandwirte der Genossenschaft Arla Foods amba und ihrer Untergenossenschaften haben eine zwölfmonatige Kündigungsfrist.
Da sich der Standort Allgäu primär auf die Verwertung der Milchsorten Bio, Bergbauern sowie konventionell fokussiert, wurde es den betroffenen Liefergruppen freigestellt, ihre Spezialmilchen Bio-Heumilch und Heumilch anderweitig zu vermarkten.
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