Aufgrund des nach wie vor bestehenden hohen Infektionsdrucks aus angrenzenden Regionen befürchtet Baden-Württemberg, dass es zu einem erneuten Eintrag der Blauzungenkrankheit kommen kann. Daher werde die Fortsetzung der freiwilligen Schutzimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen das Blauzungenvirus BTV 4 und BTV 8 dringend empfohlen. „Zumal Baden-Württemberg noch für dieses Jahr die Anerkennung des Freiheitsstatus bei der Blauzungenkrankheit für das ganze Land anstrebt“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
StiKo Vet befürwortet Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit
Auch die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StiKo Vet) weist auf das Risiko eines erneuten Eintrags der Tierseuche nach Deutschland und damit auf die Notwendikeit einer Schutzimpfung bei Rindern und kleinen Wiederkäuern hin, so das Ministerium Baden-Württembergs. „Durch die Schutzimpfung kann eine Erkrankung empfänglicher Tiere vorgebeugt werden. Zudem ist dann das Verbringen geimpfter Tiere aus einem Restriktionsgebiet unter erleichterten Bedingungen möglich“, erläuterte Minister Hauk.
Tierhalterinnen und Tierhalter, die ihre Tiere freiwillig gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen wollen, sollen die Anzahl und Art der zu impfenden Tiere bei ihrer Betreuungstierärztin oder ihrem Betreuungstierarzt anmelden. Die Impfstoffbestellung und Impfung werd von der Tierärztin oder dem Tierarzt vorgenommen.
Baden-Württemberg und Tierseuchenkasse unterstützen Impfung gegen Blauzungenvirus finanziell
Tierhalter sollen auch in diesem Jahr wieder eine finanzielle Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg erhalten. Die Tierseuchenkasse wird bei Rindern 0,50 Euro und bei Schafen 0,25 Euro pro Impfvorgang erstatten. Ebenso unterstützt das Land Baden-Württemberg die Impfung bei Rindern mit 0,50 Euro, bei Schafen mit 0,25 Euro und bei Ziegen mit 0,40 Euro pro Impfvorgang“, so Minister Hauk.
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