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Haltung und Mast

Bayerische Tierseuchenkasse übernimmt Kosten für Impfstoff

am Mittwoch, 10.03.2010 - 16:59 (Jetzt kommentieren)

Die bayerische Tierseuchenkasse will den Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit zentral organisieren und die Kosten für das Medikament übernehmen.

Um die impfwilligen Bauern ein Stück weit finanziell zu unterstützen, hat die Tierseuchenkasse Bayern Anfang März entschieden, den Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit zentral zu organisieren und die Kosten für den Impfstoff zu übernehmen.

Dazu muss jedoch eine Freistellung durch Brüssel erfolgen, was den Beginn der Impfungen noch etwas verschiebt, teilt der Bayerische Bauernverband mit. Der empfohlene Impfabstand von 365 Tagen ist um sechs Wochen verlängert worden, damit Betrieben, die 2009 bereits im Februar und März geimpft haben, nicht unter Zeitdruck geraten.

Die Kosten für die Durchführung der Impfung müssen Tierhalter ab diesem Jahr mit dem Tierarzt direkt abrechnen.

Keine staatliche Unterstützung aus Bayern mehr

Der Bayerische Bauernverband hat sich dafür eingesetzt, dass das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz weiterhin einen Teil der Impfkosten übernimmt. Dies wäre ein wichtiges Signal für impfwillige Bauern und würde zur Aufrechterhaltung einer hohen Impfabdeckung beitragen, so der BBV. Eine hohe Impfabdeckung ist auch nötig, um die für Deutschland bereitstehenden EU-Kofinanzierungsmittel von etwa 16 Millionen Euro tatsächlich abrufen zu können.

Bundesrat schafft Impfpflicht im Dezember 2009 ab

Bislang lehnt das Staatsministerium dies im Gegensatz zu anderen Bundesländern - wie zum Beispiel Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Sachsen - ab. Am 18. Dezember 2009 hat der Bundesrat mit großer Mehrheit beschlossen, die Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit zu beenden. Jetzt liegt es in den Händen der Tierhalter, freiwillig weiter zu impfen.

Experte fürchten Wiederaufflackern

Experten wie das Friedrich-Löffler-Institut sehen ohne die Pflichtimpfung ein hohes Risiko für ein Wiederaufflackern der Blauzungenkrankheit. Im Jahr 2009 - als noch die Pflichtimpfung galt - tauchten in Bayern fünf Fälle, 2007 - ein Jahr ohne Impfstoff - 282 Fälle auf. Die Imfpabdeckung lag deutschlandweit bei 80 Prozent.

Der Bayerische Bauernverband legt vier Punkte dar, die für das Impfen der Tiere sprechen:

  • Die Impfung ist bisher die einzig wirksame Maßnahme zum Schutz der Tiere vor den Folgen der Blauzungenkrankheit.
  • Die Impfung ist zwingende Voraussetzung für den freien Handel, also zum Beispiel für Exporte nach Italien.
  • Es gibt keine Entschädigungen für kranke oder verendete Tiere mehr.
  • Wird die Impfung ein Jahr ausgesetzt, muss erneut mit der zweifachen Grundimmunisierung begonnen und es müssen Fristen vor dem Export eingehalten werden.

Viruserkrankung verursacht Fieber und Ödeme

Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer, die mit Fieber und Ödemen infolge Gefäßschädigungen einhergehen kann. Die Blauzungenkrankheit kann sehr schnell verlaufen. Das Virus ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Stechmücken als Überträger

Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht unmittelbar von Tier zu Tier ansteckende, sondern von Stechmücken, den "Gnitzen" (Culicoides spp.), übertragene Infektionskrankheit, an der vor allem Schafe erkranken und verenden können. Daneben bilden Rinder ein Reservoir für diesen Erreger, und können ebenfalls schwer erkranken. (pd)

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