Das Molkereiprodukt, das am meisten vom Russland-Embargo betroffen ist, ist der Käse. Deshalb wurde auch das Sicherheitsnetz der Privaten Lagerhaltung für dieses Erzeugnis aktiviert und speziell auf das Einfuhrverbot abgestimmt. Die Einlagerungsmenge in der gesamten EU ist mit 155.000 Tonnen beschränkt, die vertragliche Lagerdauer beträgt 60 bis 210 Tage. Die Beihilfensätze für die in Frage kommenden Käsearten wurden mit 15,57 Euro pro Tonne (Fixkosten) und 0,27 Euro je Tonne und Tag fixiert. Die Beantragung der Unterstützung für bereits eingelagerten Käse ist ab der Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung bis spätestens 31. Dezember 2014 möglich, teilt die Agrarmarkt Austria (AMA) mit.
Die EU-Kommission muss in den nächsten Tagen noch präzisieren, welche Käsearten in die Private Lagerhaltung einbezogen werden sollen. Die baltischen Staaten, die besonders vom russischen Importstopp betroffen sind, fordern, dass die Beihilfe auch für Frischkäse beantragt werden kann.
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