Auf zwei Milchviehbetrieben wurde vergangenes Jahr das Bovines Herpesvirus 1 (BHV-1) nachgewiesen, wie agrarheute berichtete. Mit ihrer Klage gegen die behördliche Anordnung scheiterten gestern (02.04.20) die zwei Landwirte am Verwaltungsgericht Aachen. Die angeordnete Tötung soll eine Ausbreitung der anzeigepflichtigen Tierseuche auch auf umliegende Höfe vorgebeugen, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Weder eine Impfung der Kühe noch strenge Quarantänemaßnahmen, wie von den betroffenen Landwirten vorgeschlagen, böten genügend Sicherheit. Zudem gebe es finanzielle Entschädigungen durch die Tierseuchenkasse, so die Richter.
Gegen das Urteil können die Landwirte vor dem Oberverwaltungsgericht Münster in Berufung gehen. Solange werden ihre Tiere, die bislang keine Krankheitssymptome zeigen, nicht getötet.
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