Mittlerweile wurden nach Informationen des Landkreises in den betroffenen Ortschaften Umgebungsuntersuchungen eingeleitet, deren Ergebnisse jedoch noch nicht vorliegen. Allen Landwirten im Ries wird dringend geraten, derzeit bei Zukäufen äußerste Vorsicht walten zu lassen oder derzeit ganz darauf zu verzichten.
Betriebsfremden Personen (Tierärzte, Besamungstechniker, Viehhändler) sollten vor dem Betreten des Stalles unbedingt saubere Stiefel und saubere
Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werden.
Um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern, wird für die Ortschaften Balgheim und Alerheim ein
Sperrbezirk eingerichtet. Für die beiden Ortschaften gilt ab sofort , dass Rinder nur mit
Genehmigung aus dem Sperrbezirk verbracht werden dürfen. Anträge auf Genehmigung sind beim Veterinäramt (Dr. Sälzle, Dr. Kellner, Dr. Glas) zu stellen (Telefon 0906-74-421 oder 0906-74-422).
Bei der
BHV1-Infektion der Rinder handelt es sich um eine
anzeigepflichtige Seuche. Der Verdacht auf Ausbruch der Seuche ist daher unverzüglich dem
Veterinäramt zu melden (Telefon 0906-74-422).
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