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Tierseuche

BHV1: Bauern klagen gegen Massentötung von Rindern

Portrait-Bild vom Rinderkopf
am Mittwoch, 17.07.2019 - 11:06 (Jetzt kommentieren)

Der Bauernbund Brandenburg hat die Bundesregierung aufgefordert, die amtlich angeordnete Tötung von Rindern aufgrund der BHV1 zu beenden. Der Bayerische Bauernverband sieht dafür keine Erfolgsaussichten.

Der Bauernbund Brandenburg, Interessenvertretung der bäuerlichen Familienbetriebe, hat die Bundesregierung aufgefordert, die amtlich angeordnete Massentötung von Rindern aufgrund der Rinderkrankheit BHV1 zu beenden und die BHV1-Verordnung entsprechend zu ändern. Das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1) ist eine meist akut verlaufende, ansteckende Erkrankung der Rinder, die jedoch für den Menschen unbedenklich ist. "Immer wieder auf ordentlich geführten Betrieben völlig unerklärlich auftauchende Erregernachweise – zuletzt in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen – legen nahe, dass BHV1 nie ganz auszurotten sein wird", sagte Bauernbund-Präsident und Rinderhalter Marco Hintze. Er sprach sich für einen angemessenen Umgang mit der Krankheit aus. In den Versuchen, den Status totaler BHV1-Freiheit zu erlangen, seien in der Vergangenheit bereits Unsummen an Steuergeldern und bäuerlichen Versicherungsbeiträgen versenkt worden. Es sei an der Zeit, sich von dieser Illusion zu verabschieden.

Für die betroffenen Rinderhalter sei die durch das jeweilige Kreisveterinäramt verfügte die Tötung ihrer Tiere trotz Entschädigung nicht nur ein wirtschaftlicher Verlust, sondern auch eine emotionale Katastrophe. Statt der Massentötung schlägt Hintze deshalb eine Isolierung und Beobachtung der betroffenen Herden und eine Sanierung aus dem Bestand heraus vor, im Zweifelsfall begleitet von vorübergehenden Schutzimpfungen.

Hintergrund: BHV1-Ausbruch in Aachen

Am vergangenen Montag, 15. Juli 2019, wurde bei Routineuntersuchungen auf drei Betrieben im Aachener Stadtgebiet die Viruserkrankung amtlich nachgewiesen, wie agrarheute berichtete. Da in anerkannten BHV1-freien Zonen nicht geimpft werden darf, wurden die Tiere auf Anordnung des Veterinäramts geschlachtet, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Zwei der betroffenen Landwirte haben rechtlichen Widerspruch gegen die Ordnungsverfügung der Städteregion Aachen eingelegt. Sie wollen nicht, wie vom Veterinäramt gefordert, ihren kompletten Milchviehbestand töten lassen. 

Bayerischer Bauernverband: Klage mit wenig Aussicht auf Erfolg

"In Deutschland wurde viel Geld investiert, um die BHV1-Freiheit zu erlangen. Bayern war hier Vorreiter in den Aktivitäten. Dieser Status darf auf keinen Fall gefährdet werden. Im Falle eines positiven Befundes entschädigt die Tierseuchenkasse den Gemeinen Wert der Tiere, deren Tötung angeordnet wurde. Aber natürlich ist es für den einzelnen Betrieb eine große Belastung, vor allem auch emotional. Der Klage spreche ich keine großen Erfolgsaussichten zu, da es in Deutschland einen klaren Rechtsrahmen gibt ", erklärte Gerhard Stadler vom Bayerischen Bauernverband gegenüber agrarheute. 

BHV1-Verordnung: Rechtliche Grundlage zum Umgang mit der Viruserkrankung

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-Verordnung) geregelt. Hierin sind allgemeine und spezielle Schutzmaßnahmen im Falle eines BHV1-Verdachts oder BHV1-Ausbruchs festgeschrieben.

Im Falle eines amtlich festgestellten Ausbruchs der Viruserkrankung unterliegt der betroffene Betrieb speziellen Vorschriften der Sperre. Zudem kann die zuständige Behörde die Tötung der seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Rinder anordnen.

Die Kommission der Europäischen Union hat zudem einige Regionen als BHV1-frei anerkannt. Hierzu zählen unter anderem die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In diesen Gebieten gelten gemäß Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG ergänzenden Garantien für BHV1 . In diesen Region mit dem Artikel 10-Status sind die Handelsbedingungen mit Rindern vereinfacht. Tiere aus diesen Regionen, die in Regionen mit dem gleichen Status verbracht werden, müssen keine zusätzlichen Auflagen erfüllen.

Mit Material von Bauernbund Brandenburg; agrarheute; www.ndstsk.de
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