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Haltung und Mast

BHV1-Freiheit: NRW legt neue Regeln für Rinderhalter fest

am Dienstag, 16.12.2014 - 14:59 (Jetzt kommentieren)

Recklinghausen - Die Rinderbestände in Nordrhein-Westfalen sollen BHV1-frei sein und bleiben. Um den Status zu erreichen, gelten in dem Bundesland seit kurzem neue Regeln im Kampf gegen das Herpesvirus.

In den vergangenen Monaten hatten bereits andere Bundesländer neue Regeln im Kampf gegen das Herpesvirus BHV1 bei Rindern erlassen. Laut LANUV Nordrhein-Westfalen regelt seit dem 8. Dezember nun auch in NRW eine neue Landesverordnung die weitere Bekämpfung des Herpesvirus BHV1 bei Rindern. Ziel der BHV1-Landesverordnung ist die Anerkennung der BHV1-Freiheit des Bundeslandes durch die EU. Mittelfristig soll ganz Deutschland als BHV1-frei durch die EU anerkannt werden.
 
Die neue Verordnung regelt vor allem den Umgang mit infizierten Tieren, deren Registrierung, Impfung und das Ausmerzen aus den Beständen.

Welche Vorgaben macht die Verordnung zur BHV1-Freiheit konkret?

    • Infizierte Tiere, so genannte Reagenten, dürfen nicht mehr im Freien gehalten und nicht über öffentliche Wege getrieben werden. Diese Tiere sind mit einer roten Ohrmarke zu kennzeichnen.

    • Ab dem 1. Juli 2015 gilt ein Impfverbot für Rinder. Ausnahmen davon können zum Beispiel in Sanierungsbeständen gemacht werden. Tierärzte sind verpflichtet, solche Impfungen innerhalb von 14 Tagen in die HIT-Datenbank einzutragen.

    • Ab sofort darf keine Belegung der Reagenten stattfinden, weder durch künstliche Besamung, Natursprung noch durch Embryonaltransfer. Das bedeutet, dass die Reagenten in einer Herde abgesondert oder ein ggf. mitlaufender Bulle aus der Herde genommen werden müssen.

    • Bis zum 31. Dezember 2015 müssen alle Reagenten aus den Herden entfernt sein. Die Untersuchungen auf BHV1-Freiheit sind bis zu diesem Zeitpunkt abzuschließen. Ausnahmen können nur durch das zuständige Veterinäramt genehmigt werden, wenn ein Sanierungskonzept vorgelegt wird.
    Mittels Erlass hat das Landwirtschaftsminsiterium Nordrhein-Westfalen klargestellt, welche Voraussetzungen ein Betrieb und das Sanierungskonzept erfüllen müssen, um von den oben genannten Fristen ausgenommen zu sein.

    Hohe wirtschaftliche Schäden durch BHV1

    Die "Bovine Herpesvirus Typ 1-Infektion" (BHV1) bei Rindern ist eine anzeige- und somit bekämpfungspflichtige Rinderseuche, die seit 2001 in Deutschland flächendeckend bekämpft wird. Ihre Bekämpfung ist durch eine deutschlandweite "Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1" (BHV1 VO) gesetzlich geregelt.
    Grund der Bekämpfung sind die hohen wirtschaftlichen Schäden, die das Virus verursachen kann. Denn infizierte Tiere sind lebenslang Virusträger, scheiden insbesondere in Stresssituationen (Abkalbung, Transport, etc.) vermehrt das Virus aus und stellen somit eine Gefahr für gesunde Rinder und Bestände dar.

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