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Tierseuche

BHV1: Menschenkette in Aachen protestiert gegen Rindertötung

Kühe am Futtertisch
am Montag, 13.01.2020 - 10:35 (1 Kommentar)

Am Wochenende protestierten hunderte Menschen gegen die angeordnete Tötung von rund 800 an BHV1 infizierten Rindern.

Über 600 Menschen sollen sich laut Medienangaben am vergangenen Sonntag (12.01.20) auf dem Familienbetrieb Giesen im Landkreis Aachen zusammengefunden haben, um gegen die Tötung der Rinder zu protestieren. Bereits im vergangenen Jahr wurde die Viruserkrankung BHV1 amtlich nachgewiesen, wie agrarheute bereits berichtete.

Rund 800 Tiere auf zwei Milchviehbetrieben in der Region sind von der anzeigepflichtigen Tierseuche betroffen. Das zuständige Veterinäramt ordnete die Schlachtung der Rinder an, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Da die Tiere keinerlei Symptome zeigen, kämpft die Familie mittlerweile in zweiter Instanz vor Gericht. Auch andere Landwirte haben sich der Klage angeschlossen, deren Tiere ebenfalls wegen Rinderherpes getötet werden sollen.

Aus Solidarität protestierten Mitbürger und Landwirte aus der Region gemeinsam mit den betroffenen Milchviehhaltern. „Wir beschützen diese Rinder vor Bürokratenwahnsinn“, sagte der Heinsberger Landwirt Karl-Heinz Krebs, Sprecher der Freien Bauern Nordrhein-Westfalen, die zu der Aktion aufgerufen hatten.

Das Veterinäramt der Städteregion Aachen hat zugesichert, dass sie solange mit den Schlachtungen warten wollen, bis alle Instanzen über den Fall entschieden haben.

BHV1-Verordnung: Rechtliche Grundlage zum Umgang mit der Viruserkrankung

So schlimm das Schicksal der betroffenen Lanwirte ist und hier einzelne Existenzen bedroht sind, die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-Verordnung) geregelt. Hierin sind allgemeine und spezielle Schutzmaßnahmen im Falle eines BHV1-Verdachts oder BHV1-Ausbruchs festgeschrieben.

Im Falle eines amtlich festgestellten Ausbruchs der Viruserkrankung unterliegt der betroffene Betrieb speziellen Vorschriften der Sperre. Zudem kann die zuständige Behörde die Tötung der seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Rinder anordnen.

Die Kommission der Europäischen Union hat zudem einige Regionen als BHV1-frei anerkannt. Hierzu zählen unter anderem die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In diesen Gebieten gelten gemäß Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG ergänzenden Garantien für BHV1 . In diesen Region mit dem Artikel 10-Status sind die Handelsbedingungen mit Rindern vereinfacht. Tiere aus diesen Regionen, die in Regionen mit dem gleichen Status verbracht werden, müssen keine zusätzlichen Auflagen erfüllen.

Das müssen Sie über BHV1 wissen:

Das Bovine Herpesvirus 1 (BoHV-1, oft auch BHV1) ist eine Viruserkrankung bei Rindern, die hochansteckend ist und verschiedene Symptome auslösen kann. Die Mehrzahl der am Bovinen Herpesvirus 1 infizierten Tiere erkrankt an der Infektiösen Bovinen Rhinotracheitis (IBR), eine Kombination aus Nasenentzündung (Rhinitis) und Luftröhrenentzündung (Tracheitis). Weitere durch das Bovine Herpesvirus 1 ausgelöste Krankheiten sind beim weiblichen Tier die Infektiöse Pustulöse Vulvovaginitis (IPV) und beim männlichen Tier eine Infektiöse Balanoposthitis (IBP).

Einmal infizierte Tiere bleiben lebenslang latent infiziert und können weiterhin das Virus produzieren und verbreiten, auch wenn typische Krankheiten nicht mehr ausbrechen. Das Bovine Herpesvirus 1 muss in Deutschland offiziell gemeldet werden, da es zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen zählt.

BHV1: So schützen Sie Ihre Rinder vor Herpes

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