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Tiergesundheit

BHV1: Neue Fälle in Nordrhein-Westfalen

Kühe auf der Wiese eines Milchviehbetriebs
am Dienstag, 16.02.2021 - 09:00 (Jetzt kommentieren)

In der letzten Woche wurde ein BHV1-Fall in Vreden bekannt. Mittlerweile sind fünf weitere Betriebe von einem Ausbruch des BHV1 betroffen.

Auf einem Milchviehbetrieb in Vreden in Nordrhein-Westfalen wurde das Bovine Herpesvirus Typ 1 Infektion (BHV1) nachgewiesen. Bei einer Stichprobenuntersuchung in einem Fresseraufzuchtbestand war zunächst ein männliches Kalb positiv auf BHV1 getestet worden.

Tests auf BHV1 und Rückverfolgung

Im Rahmen der Rückverfolgung testete man anschließend auch den Geburtsbetrieb. Mittlerweile sind fünf weitere Betriebe betroffen, die Tiere aus dem Seuchenbestand aufgenommen hatten. Allerdings sind bis jetzt nur Einzeltiere positiv auf das Virus getestet worden.

Ergebnis: Der gesamte Bestand des Milchviehbetriebs war bereits mit dem Virus infiziert. Der Kreis Borken ordnete in Absprache mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und dem zuständigen Ministerium in Düsseldorf die sofortige Räumung des Betriebes an. Der überwiegende Teil der 133 Kühe wurde daraufhin geschlachtet, einige wenige Tiere mussten eingeschläfert werden.

Wie geht es für den Betrieb weiter?

Nach Angaben des Kreises Borken wird der Betrieb zurzeit gründlich gereinigt und desinfiziert. Da es sich bei BHV1 um eine sehr ansteckende, anzeigepflichtige Tierseuche handelt, überwacht das zuständige Veterinäramt die Maßnahmen im Rahmen der BHV1-Verordnung und führt anschließend eine Schlussabnahme durch.

Auch die epidemiologische Aufarbeitung läuft derzeit weiter. Dazu gehören unter anderem die Untersuchung von rinderhaltenden Betrieben in einem Umkreis von 3 km um den betroffenen Betrieb.

Was muss ich über BHV1 wissen?

Bei BHV1 handelt es sich um eine virusbedingte, anzeigepflichtige Tierseuche bei Rindern. Das Virus wird dabei meist direkt von Tier zu Tier oder aber auch durch indirekte Übertragungen (Personen, Kleidung) weitergegeben. Meist gelangt der Erreger über unerkannte, infizierte Einzeltiere in den Bestand und wird so an andere Tiere übertragen. Da das Virus nur zwischen Tieren übertragen wird, ist er für Menschen ungefährlich.

Da Tiere, die sich einmal mit dem Virus infiziert haben, für immer latent infiziert bleiben und den Erreger weiter verbreiten, müssen die Tiere auf Anordnung getötet werden. Dies erfolgt meist in Absprache mit Ministerium, Tierseuchenkasse und Kreisveterinären.

Mit Material von aho; Kreis Borken

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