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Haltung und Mast

BHV1: Neue Verordnung tritt in Kraft

am Dienstag, 07.01.2014 - 08:14 (Jetzt kommentieren)

Hannover - In Niedersachsen gelten ab sofort neue Regelungen für Betriebe, deren Rinder mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1) infiziert sind. Diese sind in einer neuen Verordnung festgelegt.

Neue Regelungen für Betriebe, deren Rinder mit dem so genannten Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1) infiziert sind, legt ab sofort eine entsprechende Verordnung fest. Die Regelungen sollen dazu beitragen, dass Niedersachsen den EU-Status einer "anerkannt BHV1-freien Region" erhält. Zwar ist die Erkrankung für Menschen ungefährlich, sie führt jedoch zu erheblichen Leistungseinbußen bei den Tieren und zieht Handelsbeschränkungen nach sich. Bei infizierten Tieren, die wieder genesen, sogenannten Reagenten, kann die Krankheit immer wieder ausbrechen. Obwohl mehr als 90 Prozent der niedersächsischen Rinder haltenden Betriebe bereits anerkannt BHV1-frei sind, müssen die Bundesländer jeweils vollständig virusfrei sein, um nicht von Handelsbeschränkungen betroffen zu sein.

Angemessene finanzielle Mittel

In den vergangenen 25 Jahren hat Niedersachsen bereits 150 Millionen Euro für die Bekämpfung des Virus in den Rinderbeständen aufgewendet. Um nunmehr mit angemessenen finanziellen Mitteln und zeitnah zu den anderen Bundesländern den angestrebten Status zu erreichen, werden mit der Ende Dezember 2013 veröffentlichten Niedersächsischen BHV1-Verordnung nicht nur die Maßnahmen verschärft, sondern es wird auch ein Schlusspunkt der Sanierung gesetzt.
 
Dazu sagt Landwirtschaftsminister Christian Meyer: "Die neuen Regelungen sind zur Bekämpfung von ansteckenden Tierkrankheiten erforderlich, sie müssen aber mit Augenmaß umgesetzt werden. Die Verordnung hat deshalb eine längere Übergangsfrist als ursprünglich von der alten Landesregierung geplant. Außerdem erhalten die Betriebe, die die Maßnahmen bereits möglichst frühzeitig umsetzen, eine finanzielle Unterstützung, um die Kosten für die Landwirte möglichst gering zu halten."

Verlängerung der Frist

Ab 1. November 2014 gelten insbesondere folgende Regelungen:
  • In niedersächsische Bestände dürfen nur noch BHV1-freie, nicht geimpfte Rinder aus anerkannt BHV1-freien Betrieben eingestallt werden und
  • die Impfung gegen BHV1 wird verboten.
Bis spätestens 1. Mai 2015 müssen alle Reagenten aus den Betrieben entfernt worden sein. "Die Frist, sich darauf einzustellen ist also im Sinne der betroffenen Betriebe etwas länger als bei der alten Landesregierung, dafür setzen wir nicht nur auf bloße Weideverbote, sondern auf eine gründliche Bekämpfung des Virus", so Meyer.

Finanzielle Unterstützung

Darüber hinaus hat Landwirtschaftsminister Meyer in Abstimmung mit der Niedersächsischen Tierseuchenkasse durchgesetzt, dass besonders betroffene Betriebe zusätzlich in der Schlussphase der Sanierung finanziell unterstützt werden. Das bedeutet: Ergänzend zu den bereits bestehenden Beihilfen erhalten Tierhalter in 2014 für die Entfernung der Reagenten einen Pauschalbetrag in Höhe von 200 Euro pro Tier. Voraussetzung ist, dass sie bereits bis zum 31. Dezember 2014 alle betroffenen Rinder entfernt haben.
 
Minister Meyer abschließend: "Ich kann nur an alle Rinderhalter, deren Bestand bislang nicht amtlich anerkannt BHV1-frei ist, appellieren, die Maßnahmen umgehend umzusetzen und wo erforderlich, die Hilfen der Tierseuchenkasse in Anspruch zu nehmen. Gemeinsam sichern wir damit die Gesundheit der niedersächsischen Rinder und tragen dazu bei, dass Niedersachsen frei vom Herpesvirus Typ 1 werden kann."
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