Neue Regelungen für Betriebe, deren Rinder mit dem so genannten Bovinen Herpesvirus Typ 1 (
BHV1) infiziert sind, legt ab sofort eine entsprechende Verordnung fest. Die Regelungen sollen dazu beitragen, dass Niedersachsen den EU-Status einer "anerkannt BHV1-freien Region" erhält. Zwar ist die Erkrankung für Menschen ungefährlich, sie führt jedoch zu erheblichen Leistungseinbußen bei den Tieren und zieht Handelsbeschränkungen nach sich. Bei infizierten Tieren, die wieder genesen, sogenannten Reagenten, kann die Krankheit immer wieder ausbrechen. Obwohl mehr als 90 Prozent der niedersächsischen Rinder haltenden Betriebe bereits anerkannt BHV1-frei sind, müssen die Bundesländer jeweils vollständig virusfrei sein, um nicht von Handelsbeschränkungen betroffen zu sein.
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