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Hessen

BHV1-Tests: Zwei Tierärzte unter Betrugsverdacht

Blutprobennahme aus der Schwanzvene beim Rind
am Freitag, 12.06.2020 - 07:54 (Jetzt kommentieren)

Die Behörden werfen zwei Tierärzten aus Hessen Täuschung im Rahmen von tierärztlich vorgeschriebenen Bestandsuntersuchungen vor.

Zwei Tierärzten aus Hessen werfen die Behörden „Täuschungshandlungen im Rahmen von tiergesundheitsrechtlich vorgeschriebenen Bestandsuntersuchungen“ vor. Sie hätten jeweils BHV1-Blutproben eines Tiers aufgeteilt und als Proben mehrerer Tiere des Bestands ausgegeben. Das Regierungspräsidium in Darmstadt stellte Strafanzeige.

Konkret wirft das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt den Tierärzten aus Hessen Betrug vor. Das berichtete die Hessische Landestierärztekammer. Das Regierungspräsidium bestätigte dies: Die beiden Nutztierpraktiker hätten jeweils nicht von allen untersuchungspflichtigen Tieren einer Herde Einzelblutproben entnommen. Stattdessen hätten sie das Blut einzelner Tiere in zahlreichen Probenröhrchen abgefüllt und diese dann als Blutprobe diverser untersuchungspflichtiger Tiere eines Bestands ausgegeben.

Die beiden Veterinäre arbeiten in unterschiedlichen Praxen. Die Fälle sind aber in einem hessischen Landkreis aufgefallen. Sie betreffen Probenentnahmen im Februar und März 2020. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den beiden Fällen sei nicht belegt.

Genetische Nachuntersuchungen deckten Täuschung auf

Entdeckt wurde die Täuschung, weil in einem Fall die ursprüngliche Einzelprobe eines Tiers positiv auf das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1) war. Da diese Probe aufgeteilt und mehreren Tieren zugeordnet worden war, galten so plötzlich viele Tiere des Bestands als infiziert. Bei Kontrolluntersuchungen durch genetische Nachuntersuchungen im Labor konnte festgestellt werden, dass es sich nur um eine Ausgangsprobe handelte.

Strafanzeige wegen Betrugs gegen die Tierärzte

Da im Fall der BHV1-Diagnostik das Land Hessen die Untersuchungskosten trägt, hat das Regierungspräsidium Darmstadt in einem Fall bereits Strafanzeige wegen Verdachts des Betrugs zu Lasten des Landes gestellt. Eine zweite Anzeige ist in Vorbereitung. 

Auch seien beide Tierärzte mit sofortiger Wirkung von weiteren Tätigkeiten im amtlichen Auftrag ausgeschlossen.

Aufgrund der nicht rechtskonformen Probennahme seien die Untersuchungen wertlos und sie verursachen außerdem hohe Folgekosten. Zusätzlich hat die Behörde für beide Fälle eine approbationsrechtliche Prüfung eingeleitet. 

Stichprobenartige Kontrollen der Blutprobenentnahme bei Herdenuntersuchungen

In Hessen will man die Fälle zum Anlass nehmen, die rechtskonforme Probennahme bei Herdenuntersuchungen künftig im Labor vermehrt stichprobenartig zu überprüfen. Bisher seien diese zwei Fälle aufgefallen.

Dank der modernen genetischen Untersuchungstechnik seien Verstöße heute leicht und kostengünstig zu erkennen sowie gerichtsfest zu dokumentieren. Aufgedeckte Täuschungen bei Blutprobenentnahmen in Tierbeständen können dann ernste arbeitsrechtliche, strafrechtliche und approbationsrechtliche Konsequenzen haben.

Mit Material von www.ltk-hessen.de

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