Bei Routineuntersuchungen wurde bereits Mitte Mai auf einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Rinderhaltung in Aachen die Viruserkrankung BHV1 amtlich nachgewiesen. Daraufhin ordnete das zuständige Veterinäramt die Schlachtung der Rinder an, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Gegen die Anordnung legte der betroffene Landwirt einen Eilantrag ein. Diesen Antrag lehnte das Aachener Verwaltungsgericht am 25.07.19 ab.
Die amtlichen Untersuchungen hätten bei dem betroffenen Rinderbestand einen Durchseuchungsgrad von über 80 Prozent festgestellt. Damit sei das Veterinäramt nach dem Tiergesundheitsgesetz und der BHV1-Verordnung befugt, die entsprechende Tötungsanordnung zu erlassen, wie das Aachener Verwaltungsgericht in einer Pressemeldung mitteilt. Gerade weil in virusfreien Gebieten wie in Deutschland ein Impfverbot herrsche, müssten die gesunden Rinderherden in der näheren und weiteren Umgebung des landwirtschaftlichen Betriebs vor der Infektionsgefahr geschützt werden.