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Tiergesundheit

Blauzungenkrankheit: BMEL erlaubt Kälbertransporte in die Niederlande

Kuh-Kühe-Holstein-Rinder-Wiese
am Mittwoch, 27.03.2019 - 14:00

Unter bestimmten Auflagen dürfen Kälber aus BTV8-Sperrgebieten in die Niederlande transportiert werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat zusammen mit dem Landwirtschaftsministerium der Niederlande ein Abkommen für den Handel mit Tieren aus Blauzungen-Restriktionszonen hinaus in die Niederlande abgeschlossen. Über das verfasste Memorandum kommen nun ab sofort Regelungen zur Anwendung, die ein innergemeinschaftliches Verbringen von unter 90 Tage alten Kälbern aus der deutschen BTV8-Restriktionszone in die Niederlande ermöglichen.

Dafür müssen folgende Bestimmungen erfüllt sein:

  • Die Kälber sind frei von Virus der Blauzungenkrankheit und
  • die Kälber sind gegen Angriffe durch den Vektor Culicoides geschützt.

Ein unter 90 Tage altes Kalb darf somit in die Niederlande, wenn es zuvor einer Blutuntersuchung sowie eine Insektizidbehandlung unterzogen wurde.

Darüber hinaus muss die Gesundheitsbescheinigung in der Anlage des Memorandums mitgeführt werden. Diese ist zusätzlich zum TRACES-Zertifikat auszufüllen und muss amtlich unterzeichnet und versiegelt werden.

Ebenso muss eine Tierhaltererklärung für Kälber in die Niederlande ausgefüllt werden. Ansonsten werden die Jungtiere aufgrund fehlender Informationen von der Sammelstelle nicht weiter an ihren Zielort transportiert.

Zusätzlich muss das Kalb vom Untersuchungsbefund des LUAs (negative Blauzungen-PCR) begleitet werden.

Die TRACES-Bescheinigung und die im Memorandum geforderte Ergänzende Gesundheitsbescheinigung wird von der Sammelstelle ausgefüllt.

Mit Material von Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz

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