- Molkereien müssen eine Erzeugerpreissenkung mindestens 30 Tage im Voraus ankündigen
- rückwirkende Preiskürzungen sind verboten
- ist ein Milchviehhalter mit einer Preissenkung nicht einverstanden, kann er den Liefervertrag mit drei Monaten Kündigungsfrist beenden
- wenn eine Molkerei die Milchmenge des einzelnen Erzeugers deckeln will, darf dieser an weitere Verarbeitungsunternehmen liefern
- geht ein Milchverarbeiter in die Insolvenz, endet die Lieferverpflichtung automatisch
Britische Milchwirtschaft vereinbart Lieferkodex
London - In Großbritannien haben sich Molkereien und Milcherzeuger auf Eckpunkte eines freiwilligen Lieferkodex verständigt. Er räumt Landwirten bei Preissenkungen ein Sonderkündigungsrecht ein.
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