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Milchmarkt

Bundeskartellamt überprüft Lieferbedingungen der Molkereien

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am Donnerstag, 21.04.2016 - 14:15 (Jetzt kommentieren)

Wie das Bundeskartellamt mitteilt, wurde ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, um die von Molkereien gegenüber den Erzeugern geforderten Lieferbedingungen von Rohmilch zu überprüfen.

In einer Pressemeldung teilte das Bundeskartellamt heute mit, dass man ein Verwaltungsverfahren eingeleitet habe, um die von Molkereien gegenüber den Landwirten aufgestellten Lieferbedingungen von Rohmilch zu überprüfen. Wie es in der Mitteilung heißt, werden in einem Pilotverfahren zunächst die Lieferbedingungen der norddeutschen Großmolkerei DMK Deutsches Milchkontor GmbH sowie ihrer Muttergesellschaft Deutsches Milchkontor eG untersucht.

'Handlungsspielraum der Landwirte beschränkt'

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes äußerte sich folgendermaßen: "Im vergangenen Jahr ist die staatliche Mengensteuerung über die Milchquote weggefallen. Diese wichtige Änderung hat aber kaum Auswirkungen auf die Verträge zwischen den Erzeugern und den Molkereien gehabt. Langfristige Verträge, 100prozentige Milchandienungspflichten und ein – auch für den Lebensmitteleinzelhandel - sehr transparentes Preissystem beschränken den Handlungsspielraum der Landwirte."

Der Wettbewerb der Molkereien um die Rohmilch werde hierdurch möglicherweise eingeschränkt und eine wirksame Mengensteuerung über den Markt behindert, was wiederum zu Lasten der Landwirte ginge, so Mundt.

Lange Vertragslaufzeiten sowie Klauseln im Fokus

Ferner heißt es weiter, dass im Fokus der Untersuchung des Bundeskartellamtes vor allem lange Vertragslaufzeiten sowie Klauseln stünden, welche die Erzeuger verpflichten, ihre gesamte Produktionsmenge vollständig an "ihre" Molkerei zu liefern (Andienungspflicht).

Untersucht würden auch sogenannte Referenzpreissysteme, die dazu führen, dass die Preisänderung einer Molkerei umgehend entsprechende Preisänderungen bei anderen Molkereien nach sich zieht. Damit können Verhandlungen, die die individuelle Wertschöpfung und Vertriebsstärke der Molkerei bei der Auszahlungspraxis gegenüber den Erzeugern berücksichtigen, unterbunden werden.

Verdacht auf Einschränkung der Erzeuger

Die Behörde geht laut eigener Aussage dem Verdacht nach, dass die landwirtschaftlichen Erzeuger durch ein bundesweites Netz von Verträgen mit langen Laufzeiten in ihren wettbewerblichen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt werden und der Rohmilch-Markt so gegen neue Molkereien abgeschottet wird.

Mundt macht weiter deutlich: "Unser Verfahren kann nicht die aktuelle Krise am Milchmarkt lösen. Kartellrechtskonforme Lieferbedingungen können aber dazu beitragen, dass der Milchmarkt mittelfristig besser funktioniert."

Bauernverband appellierte ans Kartellamt

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